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Stuttgarter Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2025/2026 · gültig 01.01.2025–31.12.2026

1. Wohnung

Der Mietspiegel gilt ab 21 m². Für ab Mai 2024 fertiggestellte Wohnungen weist er keine Vergleichsmiete aus.

2. Energetische Sanierung und Erneuerungen

3. Heizung, Warmwasser und Leitungen

4. Sanitärausstattung

5. Haustechnik

6. Küche, Fußböden und Fenster

Küchenfußboden

Fußboden im Wohn- und Schlafbereich

Fenster

7. Wohnlage

Die Wohnlage kann manuell gewählt oder über die amtlichen Adress- und Kartendaten der Landeshauptstadt gesetzt werden. Fehlt in der Karte eine Wohnlage, bleibt eine individuelle Zuordnung erforderlich.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Stuttgart.

Die Mietpreisspanne beträgt ausgehend vom Mittelwert −1,80 €/m² bis +1,77 €/m². Ein Abweichen ist nur aus den im Mietspiegel genannten Gründen gerechtfertigt; andere nicht aufgeführte Merkmale begründen keinen zusätzlichen Spannenansatz.

Für manche Gewerbegebiete, Einzellagen oder Neubaugebiete enthält die amtliche Karte keine Wohnlage. Dort ist eine individuelle Lagezuordnung erforderlich.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Mietspiegel 2025/2026 der Landeshauptstadt Stuttgart. Amtliche Dienste: Übersichtsseite und Kartenviewer.


Mietspiegel Stuttgart 2025/2026: Wie wird die Vergleichsmiete berechnet?

Der Mietspiegel Stuttgart 2025/2026 addiert feste Eurobeträge für Wohnlage und Ausstattung zu einem Grundwert. Anders als viele Prozentmodelle verändert also jedes veröffentlichte Merkmal die Nettokaltmiete unmittelbar in Euro je Quadratmeter. Die Daten wurden im April 2024 erhoben.

Ist der Stuttgarter Mietspiegel qualifiziert?

Ja, der Gemeinderat erkannte ihn am 6. Dezember 2024 als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB an. Er gilt vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026. Erfasst sind frei finanzierte Wohnungen in Stuttgart ab 21 Quadratmetern, sofern sie spätestens im April 2024 fertiggestellt wurden.

Auch Appartements, Maisonette- und Penthousewohnungen, Einfamilienhäuser sowie möblierter Wohnraum können einbezogen werden. Zuschläge für Möblierung, eine gestellte Küche, Garagen oder Stellplätze sind jedoch nicht Bestandteil der ausgewiesenen Nettokaltmiete. Für ab Mai 2024 fertiggestellte Wohnungen liefert die Ausgabe keinen Vergleichswert.

Wie werden Grundwert und Merkmale kombiniert?

Die Grundwerttabelle enthält 24 Felder aus sechs Flächen- und vier Baualtersklassen. Für 70 bis unter 90 Quadratmeter und Baujahre 1915 bis 1984 beträgt der Grundwert 9,17 Euro je Quadratmeter. Bei Baujahren 1985 bis 2006 sind es in derselben Größenklasse 9,77 Euro.

Darauf folgen feste Beträge. Parkett im Wohnbereich bringt etwa +0,44 Euro, eine Videogegensprechanlage +0,65 Euro und eine Flächenheizung +0,77 Euro je Quadratmeter. Sichtbare Gas- oder Heizleitungen senken den Wert um 0,21 Euro. Sich widersprechende Boden- oder Heizungsarten dürfen nicht zusammen angesetzt werden.

Warum entscheidet die Wohnlage nach Adresse?

Stuttgart unterscheidet zehn Lagekategorien. Ihre Zuschläge reichen von 0,00 bis +1,36 Euro je Quadratmeter. Die Zuordnung erfolgt anhand der amtlichen Wohnlagenkarte und kann sich innerhalb einer Straße ändern. Findet die Karte für eine Anschrift keine eindeutige Fläche, muss die Lage individuell geprüft werden; eine Nachbaradresse ist kein belastbarer Ersatz.

Eine nachgewiesene neubaugleiche Modernisierung seit 1991 kann außerdem ein fiktives Baujahr begründen. Das ist keine automatische Rechnerentscheidung. Die baulichen Voraussetzungen und das passende Modernisierungsjahr müssen tatsächlich belegt sein.

Wie ist die Stuttgarter Spanne einzuordnen?

Die Spanne ist fest und asymmetrisch: Vom berechneten Mittelwert werden 1,80 Euro je Quadratmeter abgezogen und 1,77 Euro hinzugefügt. Ein neutraler Fall mit 70 Quadratmetern und Baujahr 1970 ergibt 9,17 Euro je Quadratmeter. Die Grenzen liegen dann bei 7,37 und 10,94 Euro.

Die Spanne berücksichtigt Besonderheiten, die in den Tabellen nicht oder nicht vollständig abgebildet sind. Sie erlaubt nicht pauschal jede Miete zwischen Unter- und Oberwert. Die konkrete Einordnung braucht sachliche Wohnwertgründe; bei einer Mieterhöhung kommen die gesetzlichen Anforderungen hinzu.

Quelle: Mietspiegel 2025/2026 der Landeshauptstadt Stuttgart.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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