Mietspiegelrechner Unterammergau
Qualifizierter Mietspiegel Zugspitz Region 2025 · gültig 01.02.2025 bis 31.01.2027
1. Wohnung
Gilt in Unterammergau für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 m², fertiggestellt bis einschließlich 2024. Es werden nur ganzzahlige Wohnflächen entsprechend dem amtlichen Online-Rechner verarbeitet.
2. Modernisierung seit 2010
Nur bei Baujahr vor 1990 und nur bei wesentlicher Gebrauchswerterhöhung gegenüber dem ursprünglichen Zustand.
3. Ausstattung und Beschaffenheit
Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Unterammergau.
Die statistische Zweidrittelspanne beträgt ±20 %. Abweichungen vom Mittelwert sind im Einzelfall zu begründen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.
Alle Angaben ohne Gewähr; amtliche Quellen: Mietspiegel Zugspitz Region 2025 und Dokumentation der Mietspiegelerstellung.
Mietspiegel Unterammergau 2025: Wie wirken Tabelle und Schwellenwerte?
Beim Mietspiegel Unterammergau 2025 entscheidet zuerst die regionale Tabelle über die Basis-Nettomiete. Prozentuale Wohnwertmerkmale passen diesen Betrag anschließend an. Der Rechner berücksichtigt dabei nicht nur einzelne Werte, sondern auch Mindestzahlen, Baujahrsgrenzen und unvereinbare Ausstattungen.
Ist der regionale Mietspiegel qualifiziert?
Ja, die beteiligten Interessenvertretungen haben die Ausgabe als qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d BGB anerkannt. Die Anerkennung datiert vom 15. Januar 2025. Der Geltungszeitraum läuft vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2027. Herausgegeben wird die gemeinsame Fassung von der Zugspitz Region GmbH.
Die Werte betreffen frei finanzierte Mietwohnungen und vermietete Häuser zwischen 30 und 150 Quadratmetern. Erfasst sind Gebäude bis Baujahr 2024. Ausgenommen bleiben unter anderem preisgebundener Wohnraum, selbst genutzte Wohnungen, Wohnheime, soziale Einrichtungen, gewerbliche Nutzungen und Ferienwohnungen mit einer Mietdauer von höchstens drei Monaten.
Welche Basiswerte gelten in Unterammergau?
Unterammergau gehört mit Eschenlohe, Oberammergau, Ohlstadt und Spatzenhausen zu einer Vergleichsraumgruppe. Ihre Tabelle kreuzt elf Größenbereiche mit neun Baualtersklassen und enthält damit 99 Basis-Nettomieten. Zwischen 80 und weniger als 90 Quadratmetern weist die jüngste Bauklasse 9,74 Euro aus. Für 1975 bis 1984 sind es 8,16 Euro, für Gebäude bis 1918 dagegen 8,35 Euro.
Der passende Ausgangswert wird mit der Summe aller Zuschläge abzüglich aller Abschläge korrigiert. Die Broschüre rundet den Eurobetrag der Prozentkorrektur auf Cent. Aus dem angepassten Quadratmeterbetrag und der tatsächlichen Fläche entsteht die monatliche Vergleichsmiete.
Wann lösen Merkmale einen Zuschlag aus?
Eine Teilmodernisierung seit 2010 zählt nur bei einem Baujahr vor 1990 und mindestens vier der zehn aufgeführten Maßnahmen. Dann beträgt der Zuschlag +6 Prozent. Für eine Vollsanierung sind +12 Prozent vorgesehen. Wurden weder Wohnung noch Gebäude modernisiert, gilt −2 Prozent. Bei Baujahren ab 1990 werden keine dieser drei Stufen angesetzt.
Auch im Bad gilt eine Schwelle: Erst mindestens drei von sechs Kriterien bringen zusammen +2 Prozent. Eine Einbauküche zählt +6 Prozent, ein allein nutzbarer Garten +5 Prozent und Barrierearmut +4 Prozent. Ohne Keller oder Speicher werden 2 Prozent abgezogen. Gehobene und einfache Böden sind Alternativen mit +2 beziehungsweise −5 Prozent.
Wie ist die 20-Prozent-Spanne einzuordnen?
Sie markiert den Bereich von 80 bis 120 Prozent des berechneten Durchschnittswerts, in dem zwei Drittel der vergleichbaren Mieten liegen. Der Korridor bildet Streuung ab, die Tabellenmerkmale allein nicht erklären.
Eine Miete wird dadurch weder innerhalb der Spanne automatisch rechtssicher noch außerhalb automatisch unzulässig. Für eine Abweichung kommen nur sachliche Besonderheiten in Betracht; bereits berechnete Merkmale dürfen nicht doppelt gewertet werden. Die übrigen gesetzlichen Anforderungen bleiben eigenständig zu prüfen.
Quelle: Qualifizierter Mietspiegel für die Zugspitz Region 2025.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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