Villingen-Schwenninger Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2024 · gültig vom 01.12.2024 bis 30.11.2026
1. Wohnung
Unmittelbar anwendbar auf nicht preisgebundenen Wohnraum mit 25 bis 160 m² im Stadtgebiet einschließlich der Ortschaften. Für jüngere Baujahre als 2022 weist der Mietspiegel keine Baualtersklasse aus.
2. Beschaffenheit und Modernisierung
Der Baujahresabschlag wird automatisch aus dem angegebenen Baujahr ermittelt. Modernisierungskategorien sind gegenseitig ausschließend und werden an den amtlichen Baujahresgrenzen gesperrt.
Amtliche Bereiche: Sanitär, Heizung/Warmwasser, Innenausbau, Dach-, Decken-/Keller- und Außen-/Innenwanddämmung, Fenster, Leitungen, Grundriss, Wohnungseingangstür, Treppenhaus/Gebäudeeingang sowie Komfortausstattung.
3. Wohnlage
Die Mietpreiszone kann manuell gewählt oder über das amtliche Straßenverzeichnis gesetzt werden. Bei geteilten Straßen ist der veröffentlichte Hausnummernbereich auszuwählen; unbekannte Adressen werden nicht geschätzt.
4. Art und besondere Ausstattung
Vom Vermieter gestellte Einbauküche
Mindestens zwei Einbauelektrogeräte, Spülbecken mit Unterschrank und ausreichend Kücheneinbauschränke.
Wohnungsart
5. Sonstige Wohnungsausstattung
Die ausgewählten Einzelpunkte werden summiert und automatisch genau einer amtlichen Prozentstufe zugeordnet.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Villingen-Schwenningen.
Die ausgewiesene Zweidrittel-Spanne beträgt ±20 %. Eine Abweichung vom Mittelwert innerhalb dieser Spanne ist anhand nicht bereits erfasster Besonderheiten der Wohnung zu begründen.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Villingen-Schwenningen 2024 und Arbeitsbericht zur Fortschreibung 2024.
Mietspiegel Villingen-Schwenningen 2024: Wie wird der Mittelwert berechnet?
Der Mietspiegel Villingen-Schwenningen 2024 startet mit einer wohnflächenabhängigen Basismiete. Prozentwerte für Mietpreiszone, Baujahr, Modernisierung, Einbauküche, Gebäudeart und Ausstattung werden addiert. Ermittelt wird die monatliche Nettokaltmiete ohne Betriebs-, Stellplatz-, Möblierungs- oder Untermietzuschläge.
Ist der Mietspiegel qualifiziert und noch gültig?
Ja, es handelt sich um die Indexfortschreibung eines qualifizierten Mietspiegels nach § 558d BGB. Der Gemeinderat verabschiedete sie am 13. November 2024. Die Ausgabe gilt vom 1. Dezember 2024 bis 30. November 2026. Eine Neuerstellung war 2026 in Vorbereitung, aber noch nicht anwendbar.
Der Mietspiegel erfasst nicht preisgebundenen Wohnraum einschließlich Einfamilienhäusern von 25 bis 160 Quadratmetern. Für Baujahre nach 2022 enthält er keine Klasse. Unter anderem Untermietverhältnisse, Dienstwohnungen, Einzelzimmer, Wohnheime, möblierter oder gewerblich genutzter Wohnraum sind nicht unmittelbar erfasst.
Welche Faktoren verändern die Basismiete?
Für ganzzahlige Flächen zwischen 25 und 160 Quadratmetern stehen 60 Basismieten bereit. Dezimalflächen sind in diesem Modell nicht vorgesehen. Danach wirkt das Baujahr zwischen −9 Prozent für 1919 bis 1977 und +22 Prozent für 2021 bis 2022. Eine Einbauküche bringt je nach Alter +11, +6 oder +3 Prozent, ein Penthouse +7 Prozent.
Zwanzig Ausstattungsmerkmale werden zunächst zu Punkten addiert. Aus der Summe folgt genau eine Prozentstufe von −11 bis +16 Prozent. Einzelne Punkte sind also nicht unmittelbar Prozentwerte. Modernisierungsstufen schließen sich gegenseitig aus und sind an Baujahresgrenzen gebunden.
Wie wird die Adresse berücksichtigt?
Das amtliche Straßenverzeichnis ordnet die Anschrift einer von vier Mietpreiszonen zu. Sie reichen von +4 Prozent in Zone 1 bis −13 Prozent in Zone 4. Für veröffentlichte Hauptverkehrsstraßen oder gewerblich genutzte Gebiete kommt einmalig −2 Prozent hinzu.
Die meisten Straßen haben eine einheitliche Zuordnung, einige sind nach Hausnummernbereichen geteilt. Deshalb zählt die vollständige Adresse. Fehlt sie im Verzeichnis, dürfen weder Zone noch Verkehrsabschlag aus benachbarten Häusern übernommen werden.
Wie funktionieren Rundung und Mietspanne?
Der prozentuale Korrekturbetrag wird zuerst auf Cent gerundet und dann zur Basis addiert. Im amtlichen Beispiel ergeben 65 Quadratmeter, Baujahr 1950, Zone 1, eine 11 bis 20 Jahre alte Einbauküche und leicht gehobene Ausstattung saldiert +5 Prozent. Aus 8,15 Euro werden 8,56 Euro je Quadratmeter und 556,40 Euro monatlich.
Die Zweidrittelspanne beträgt ±20 Prozent. Quadratmetergrenzen werden auf Cent gerundet, Monatsgrenzen daraus gebildet. Die Spanne berücksichtigt verbleibende Unterschiede zwischen ähnlichen Wohnungen, macht eine Miete innerhalb der Grenzen aber nicht automatisch rechtmäßig. Eine Abweichung vom Mittelwert muss sich sachlich aus der konkreten Wohnung erklären lassen; gesetzliche Anforderungen an Mietänderungen gelten daneben weiter.
Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Villingen-Schwenningen 2024.
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