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Würzburger Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2025 · gültig vom 01.09.2025 bis 31.08.2027

1. Wohnung

Anwendbar auf nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser von 25 bis 160 m². Nicht anwendbar unter anderem auf selbstgenutzten, preisgebundenen, höchstens drei Monate oder in Wohnheimen vermieteten Wohnraum; auf möblierte Wohnungen und Werkswohnungen nicht unmittelbar anwendbar.

2. Modernisierung

Nur für Baujahre vor 2000 und seit 2010 vom Vermietenden durchgeführte Maßnahmen. Bitte genau eine Stufe wählen.

3. Gebäude- und Wohnungsart

4. Ausstattung und Beschaffenheit

Ausstattungsmerkmale sind nur anzusetzen, wenn sie vom Vermietenden gestellt sind.

Fußbodenheizung nicht miteinander kombinierbar

Überwiegender Fußbodenbelag im Wohn-/Schlafbereich

5. Adresse, Wohnlage und Lärm

Wohnlage und Lärmeinstufung können manuell gewählt oder gemeinsam über das amtliche Straßen- und Lärmverzeichnis gesetzt werden. Ohne amtlichen Lärmwert wird kein Zuschlag geschätzt.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Würzburg.

Die Zweidrittelspanne von ±23 % ist ein Prüfrahmen. Abweichungen vom errechneten Durchschnittswert sind im Einzelfall zu begründen; nicht bezifferte Merkmale werden nicht mit erfundenen Werten berechnet.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Würzburg – Fortschreibung 2025 und amtliches Straßen- und Lärmverzeichnis 2025.


Mietspiegel Würzburg 2025: Wie prägen Adresse und Ausstattung den Wert?

Der Mietspiegel Würzburg 2025 verbindet 150 Basis-Nettomieten mit prozentualen Merkmalen für Modernisierung, Gebäudeart, Ausstattung, Wohnlage und Lärm. Der Rechner ordnet die Adresse anhand des amtlichen Verzeichnisses ein und wendet die veröffentlichten Werte auf das passende Tabellenfeld an.

Ist die Fortschreibung weiterhin qualifiziert?

Ja, sie gilt als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Die wissenschaftlich erstellte Ausgabe 2023 wurde 2025 mit dem Verbraucherpreisindex fortgeschrieben. Der aktuelle Zeitraum läuft vom 1. September 2025 bis 31. August 2027. Herausgeberin ist die Stadt Würzburg.

Erfasst sind nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 25 bis 160 Quadratmetern sowie Bezugsfertigkeit bis 2025. Selbst genutzter, mietfrei oder verbilligt überlassener und preisgebundener Wohnraum fällt nicht darunter. Für Wohnheime, soziale Einrichtungen, kurzfristige oder gewerbliche Vermietung gilt die Tabelle ebenfalls nicht.

Wie wird die Basis-Nettomiete ausgewählt?

Fünfzehn Flächenstufen treffen auf zehn Baualtersklassen. So entstehen 150 Tabellenwerte. Bei 80 bis unter 90 Quadratmetern reichen die Beispielwerte von 7,99 Euro für 1919 bis 1948 über 8,28 Euro für 1978 bis 1984 bis zu 10,39 Euro für 2018 bis 2025.

Der Saldo aller Prozentmerkmale wird auf die Basis angewandt. Die Eurokorrektur wird auf Cent gerundet, danach addiert oder abgezogen. Erst der so ermittelte Quadratmeterwert wird mit der tatsächlichen Wohnfläche multipliziert. Die Zweidrittelgrenzen entstehen aus 77 beziehungsweise 123 Prozent des individuellen Mittelwerts. Betriebskosten gehören nicht zu diesen Nettomietwerten.

Welche Rolle spielen Wohnlage und Ausstattung?

Zone 0 bleibt neutral, Zone 1 bringt +6 Prozent und Zone 2 +12 Prozent. Zusätzlich zählt ein durchschnittlicher Tageslärmpegel von höchstens 35 dB mit +6 Prozent. Fehlt im amtlichen Verzeichnis ein Lärmwert, wird kein Wert geschätzt und kein Lärmzuschlag angesetzt.

Eine Vollsanierung seit 2010 bei Baujahr vor 2000 bringt +7 Prozent, eine Teilsanierung +3 Prozent. Parkett oder Kork zählt +4 Prozent, ein alter PVC- oder Teppichboden kann −8 Prozent bedeuten. Einfamilien-, Doppel-, Reihen- oder Zweifamilienhäuser erhalten erst ab 100 Quadratmetern +7 Prozent. Merkmale, die ausdrücklich nur für Mehrfamilienhäuser gelten, dürfen dann nicht zusätzlich verwendet werden.

Wie belastbar ist die 23-Prozent-Spanne?

Die Spanne von ±23 Prozent bildet die statistische Streuung vergleichbarer Wohnungen ab. Eine Abweichung vom Mittelwert braucht nachvollziehbare Wohnwertgründe, die noch nicht durch Tabelle oder Zuschläge erfasst sind.

Der Korridor entscheidet nicht allein über die Rechtmäßigkeit der verlangten Miete. Ein Betrag innerhalb der Grenzen ist nicht automatisch zulässig; ein höherer Wert nicht automatisch unzulässig. Maßgeblich bleiben der Einzelfall und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Würzburg, Fortschreibung 2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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