Zum Hauptinhalt springen

Waiblinger Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2025 · gültig 01.02.2025–31.01.2027

1. Wohnung

Anwendbar auf Mietwohnungen und vermietete Häuser des nicht preisgebundenen Wohnungsmarkts mit 25 bis 150 m². Die Wohnfläche wird für die Berechnung kaufmännisch auf volle Quadratmeter gerundet.

2. Küche und Modernisierung

Küchenausstattung

Küchenzuschläge gelten nur, wenn hierfür kein gesonderter Betrag an den Vermieter gezahlt wird. Als weitere Ausstattungen zählen Kühlschrank mit oder ohne Gefrierfach, Dunstabzug, separater Gefrierschrank und Spülmaschine.

Modernisierung seit dem 01.01.2010

Nur bei einem Baujahr vor 2010 und wenn die vom Vermieter ausgeführten Maßnahmen die Wohnungsnutzung qualitativ verbessert haben.

3. Wohnungsausstattung

Jedes zutreffende Merkmal zählt zunächst +1 oder −1 Punkt. Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale. Die Nettosumme bestimmt den prozentualen Zu- oder Abschlag.

Zuschlagsmerkmale

Abschlagsmerkmale

4. Sanitärausstattung

Auch hier werden die Plus- und Minuspunkte zuerst innerhalb dieses eigenen Punktetopfs verrechnet.

Zuschlagsmerkmale

Abschlagsmerkmale

5. Wohnlage

6. Merkmale innerhalb der Spannbreite

Die amtliche Zweidrittel-Spanne beträgt ±17 %. Die Broschüre nennt dafür zusätzliche qualitative Merkmale, beziffert deren individuellen Einfluss aber nicht. Sie werden deshalb nicht automatisch berechnet. Eine Abweichung vom Mittelwert erfordert eine Prüfung des Einzelfalls.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Waiblingen.

Die Spannbreitenmerkmale gehören laut Broschüre nicht zum qualifizierten Teil des Mietspiegels und werden mangels bezifferter Einzelwerte nur als Prüfhinweis behandelt. Das Ergebnis ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Waiblingen 2025, Stand 2026 und Dokumentation zum Mietspiegel Waiblingen und Korb 2025.


Mietspiegel Waiblingen 2025: Wie wird die Vergleichsmiete berechnet?

Der Mietspiegel Waiblingen 2025 verbindet eine flächenabhängige Basismiete mit Prozentwerten für Baujahr, Küche, Modernisierung, Ausstattung und Ortschaft. Er gilt vom 1. Februar 2025 bis 31. Januar 2027. Berechnet wird die monatliche Nettokaltmiete ohne Betriebskosten sowie ohne Möblierungs- und Untermietzuschläge.

Ist der Waiblinger Mietspiegel qualifiziert?

Ja, die Stadt und die beteiligten Interessenvertretungen haben ihn als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt. Waiblingen erstellte ihn gemeinsam mit Korb nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen. Die Waiblinger Daten beruhen auf der Erhebung von 2024; deren Stichtag war der 1. August 2024.

Der Mietspiegel erfasst freie, nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser im Waiblinger Stadtgebiet. Die Wohnfläche muss zwischen 25 und 150 Quadratmetern liegen, das Gebäude spätestens 2024 fertiggestellt sein. Preisgebundener Wohnraum, Wohnheime, nur vorübergehend vermietete Wohnungen und mehrere besondere Wohnformen fallen nicht oder nicht unmittelbar unter das Modell.

Wie entstehen Basismiete und Gesamtkorrektur?

Eine Tabelle mit 126 Basismieten ordnet jeder auf volle Quadratmeter kaufmännisch gerundeten Fläche einen Ausgangswert zu. Bei 75 Quadratmetern sind das 9,96 Euro je Quadratmeter. Acht Baujahresklassen verändern diesen Wert um −7 bis +28 Prozent. Küche, Modernisierung und Ortschaft kommen als weitere feste Prozentwerte hinzu.

Eine höchstens zehn Jahre alte Einbauküche kann +10 oder +12 Prozent ergeben, sofern kein gesondertes Küchenentgelt anfällt. Modernisierte Sanitär- oder Elektroinstallationen bringen bei Gebäuden vor 2010 zusammen bis zu +8 Prozent. Für Beinstein und Bittenfeld gilt jeweils −7 Prozent; Hegnach, Hohenacker und Neustadt erhalten −5 Prozent. Die Kernstadt bleibt neutral.

Warum werden Wohnung und Bad getrennt bewertet?

Die beiden Ausstattungskategorien haben eigene Punkteschwellen und dürfen nicht zu einem gemeinsamen Topf vermischt werden. Bei der Wohnung zählen etwa Bodenbelag, Rollläden, Fußbodenheizung oder ein fehlender Bodenbelag. Das Ergebnis reicht von −3 bis +5 Prozent. Im Bad führen Merkmale wie eine bodengleiche Dusche oder fehlende Heizmöglichkeit zu einer Korrektur von −4 bis +4 Prozent.

Berücksichtigt werden nur vom Vermieter gestellte Merkmale. Der Rechner zählt die zutreffenden Plus- und Minuspunkte und ordnet erst danach die jeweilige Ausstattungsstufe zu. So wird beispielsweise ein einzelnes positives Badmerkmal noch als durchschnittliche Sanitärausstattung behandelt.

Was bedeutet die Spanne von 17 Prozent?

Die Zweidrittelspanne von −17 bis +17 Prozent beschreibt die Streuung um den berechneten Mittelwert. Im amtlichen Beispiel ergeben 75 Quadratmeter, Baujahr 1995 und insgesamt +5 Prozent einen ungerundeten Wert von 10,458 Euro je Quadratmeter. Das sind 784,35 Euro monatlich; die Spanne reicht von 651,01 bis 917,69 Euro.

Eine Abweichung vom Mittelwert braucht sachliche Gründe, etwa nicht abgebildete Merkmale oder eine deutlich andere Qualität. Die beispielhafte Merkmalsliste zur Spanneneinordnung gehört nicht zum qualifizierten Teil. Auch eine Miete innerhalb der Grenzen ist nicht automatisch rechtmäßig; die konkrete Wohnung und die gesetzlichen Voraussetzungen bleiben maßgeblich.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Waiblingen 2025, Stand 2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

Frauenhände mit einem Mobiltelefon

Soforthilfe beim Anwalt

Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.


Wir sind echte Experten im Mietrecht.

Portrait der besten Anwälte von Essen

Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.


Unsere digitale Kanzlei

Kind sitzt im Chefsessel und bedient ein Mobiltelefon

Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.

Erfahrungen & Bewertungen zu JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei
Bewertungen auf Fachanwalt.de

kostenlose Ersteinschätzung

Wartebereich der JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.


Das könnte Sie auch interessieren:

12. Mai 2025
Immer wieder führen Legionellen im Trinkwasser zu Konflikten zwischen Mietern und Vermietern. Doch wann berechtigt ein Legionellenbefall tatsächlic...
30. August 2025
Die deutsche Mietpreisbremse ist seit zehn Jahren in Kraft – doch viele Mieter wissen nicht, wie sie funktioniert oder dass sie bis 2029 verlängert...
16. März 2026
Fällt der Eigenbedarf nach einer Kündigung weg, muss der Vermieter den Mieter darüber informieren. Doch reicht die bloße Information – oder muss er...
21. Januar 2026
Selbst wenn die Mietzeit abgelaufen ist oder Mietschulden bestehen, darf ein Vermieter seine Mieter nicht eigenmächtig vor die Tür setzen – er brau...
10. Januar 2026
Ein Hausverkauf endete vor Gericht, weil die Verkäuferin wichtige Hinweise auf Schäden verschwiegen hatte. Das Oberlandesgericht stellte klar: Auch...
05. Juli 2025
Wenn Sie Ihren Wohnungsschlüssel verlieren, müssen Sie nicht automatisch für alle Kosten aufkommen. Entscheidend ist die Schuldfrage und das tatsäc...
15. Mai 2026
Ein Mietspiegel-Zuschlag für eine „bodenstehende Glasabtrennung" setzt eine ebenerdige Dusche voraus – eine flache Duschtasse reicht nicht aus. Das...