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Wiesbadener Mietspiegelrechner

Mietspiegel 2025 · 14. Fortschreibung · gültig ab 01.01.2025; kein Enddatum ausgewiesen

1. Wohnung

Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden. Maßgeblich ist die Kalt- beziehungsweise Nettomiete ohne Betriebskosten.

2. Wohnlage

Einfach: überdurchschnittlich dichte Bebauung, Beeinträchtigung durch Gewerbe, Lärm oder Gerüche sowie ungünstige Licht- und Luftverhältnisse.
Mittel: ohne besondere Vor- und Nachteile, etwa geschlossene Bebauung, wenig Durchgrünung und durchschnittliche Verkehrs- oder Gastronomiebelastung.
Gut: überwiegend aufgelockerte Bebauung, Bäume oder Vorgärten, durchgrünte Hinterhöfe sowie ausreichende Einkaufs- und Verkehrsverbindungen.
Sehr gut: aufgelockerte, überwiegend zweigeschossige Bebauung in Grün- oder Höhenlagen, freistehende Villen, ruhige Lage und umfassende Durchgrünung.

Die amtliche Quelle veröffentlicht kein adressgenaues Wohnlagenverzeichnis. Die Einordnung bleibt deshalb eine Prüfung des Einzelfalls.

3. Heizung, Bad und besondere Ausstattung

4. Amtlich bezifferte Zu- und Abschläge

„Bis zu“-Werte sind bewusst mit 0 % vorbelegt. Stellen Sie nur den im Einzelfall begründbaren Ansatz ein. Alle Prozentsätze beziehen sich additiv auf den Tabellenmittelwert.

Zuschläge

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Abschläge

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5. Nicht bezifferte Prüfhinweise

Die Quelle erlaubt hier eine Berücksichtigung, nennt aber keinen Rechenwert. Diese Angaben verändern das Ergebnis deshalb nicht automatisch.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Wiesbaden.

Die Quelle bezeichnet den Mietspiegel nicht als qualifiziert. Sie beschreibt ihn als Richtlinie und Orientierungsmöglichkeit; die Miethöhe ist eigenverantwortlich unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu bestimmen.

Die amtliche Tabellenspanne wird unverändert ausgewiesen. Prozentuale Korrekturen werden nur auf den Mittelwert gerechnet und nicht auf die Spannengrenzen übertragen.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden, 14. Fortschreibung, Stand 01.01.2025.


Mietspiegel Wiesbaden 2025: Wie entsteht der passende Richtwert?

Der Mietspiegel Wiesbaden 2025 verbindet Wohnfläche, Baualter, Ausstattung und Wohnlage zu einem Richtwert mit Mietspanne. Besondere Eigenschaften können den Mittelwert zusätzlich verändern. Der Rechner oben setzt nur veröffentlichte Beträge und von Ihnen gewählte Einzelfallwerte an.

Ist der Wiesbadener Mietspiegel qualifiziert?

Nein, die Broschüre weist die 14. Fortschreibung nicht als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB aus. Sie ist daher als einfacher Mietspiegel einzuordnen. Mieterbund, Haus & Grund, zwei Mietsachverständige und die städtische Bewertungsstelle haben das gemeinsam erstellte Werk anerkannt.

Die Richtlinie gilt seit dem 1. Januar 2025 für nicht preisgebundene Wohnungen im gesamten Stadtgebiet. Ausgewiesen wird die Kalt- oder Nettomiete je Quadratmeter und Monat ohne Betriebskosten. Ein Enddatum nennt die Quelle nicht; die Tabellenwerte sollen bei Bedarf an die Mietentwicklung angepasst werden.

Wie findet man das richtige Tabellenfeld?

Drei Größenklassen treffen auf vier Baualtersgruppen und vier Wohnlagen. Hinzu kommen die Ausstattung mit Sammelheizung und Bad sowie die besondere Ausstattung. Weil nicht jede Kombination belegt ist, enthält die Tabelle 74 veröffentlichte Felder. Der Rechner gibt bei einer Lücke keinen geschätzten Ersatzwert aus.

Die Lage wählen Sie anhand der amtlichen Beschreibungen selbst aus. Einfache Lagen können etwa durch dichte Bebauung, Gewerbe oder Lärm beeinträchtigt sein. Mittlere Lagen haben keine besonderen Vor- oder Nachteile. Gute und sehr gute Lagen zeichnen sich zunehmend durch aufgelockerte Bebauung und Grün aus. Ein adressgenaues Verzeichnis veröffentlicht der Mietspiegel nicht.

Wann zählt eine Wohnung als besonders ausgestattet?

Die Kategorie c verlangt mindestens zwei Merkmale, darunter mindestens eines aus Gruppe I. Dazu gehören eine hochwertige Einbauküche, eine genau definierte überdurchschnittliche Sanitärausstattung oder ein Zweitbad beziehungsweise eine Zweitdusche. Gruppe II umfasst hochwertige Böden, Einbauschränke, ein unter bestimmten Voraussetzungen anrechenbares Gäste-WC sowie einen funktionsfähigen Kamin oder Kachelofen.

Bei älteren Wohnungen mit geringerer Grundausstattung sieht die Quelle Abschläge von 20, 30 oder 35 Prozent vom Mittelwert der Kategorie b vor. Vollmodernisierte Wohnungen können in die Baualtersklasse der Maßnahmen wechseln. Dafür müssen Bad, Installationen, Heizung, Fenster und grundsätzlich die Außendämmung innerhalb derselben Zeitspanne modernisiert worden sein.

Wie wirken Zuschläge, Abschläge und Mietspanne?

Ein Appartement kann bis zu 30 Prozent Zuschlag erhalten, bestimmte Einfamilienhäuser bis zu 20 Prozent und besonderes Zubehör ebenfalls bis zu 20 Prozent. Feste Abschläge nennt die Broschüre etwa für einen ungünstigen Grundriss, fehlende Isolierverglasung oder fehlenden Stauraum. Bei Rahmenwerten verlangt der Rechner Ihre begründete Einordnung, statt automatisch den Höchstwert anzusetzen.

Ein neutraler Fall mit 70 Quadratmetern, Baujahr 1970, mittlerer Lage, Sammelheizung und Bad ergibt 9,51 Euro je Quadratmeter. Das sind 665,70 Euro monatlich; das Tabellenfeld reicht von 609,70 bis 721,70 Euro. Die Spanne hilft bei der Einordnung individueller Merkmale. Sie macht eine Miete innerhalb ihrer Grenzen aber nicht automatisch zulässig und eine Überschreitung nicht allein unzulässig.

Quelle: Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden, 14. Fortschreibung, Stand 1. Januar 2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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