Zum Hauptinhalt springen

Wiesbadener Mietspiegelrechner

Mietspiegel 2025 · 14. Fortschreibung · gültig ab 01.01.2025; kein Enddatum ausgewiesen

1. Wohnung

Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden. Maßgeblich ist die Kalt- beziehungsweise Nettomiete ohne Betriebskosten.

2. Wohnlage

Einfach: überdurchschnittlich dichte Bebauung, Beeinträchtigung durch Gewerbe, Lärm oder Gerüche sowie ungünstige Licht- und Luftverhältnisse.
Mittel: ohne besondere Vor- und Nachteile, etwa geschlossene Bebauung, wenig Durchgrünung und durchschnittliche Verkehrs- oder Gastronomiebelastung.
Gut: überwiegend aufgelockerte Bebauung, Bäume oder Vorgärten, durchgrünte Hinterhöfe sowie ausreichende Einkaufs- und Verkehrsverbindungen.
Sehr gut: aufgelockerte, überwiegend zweigeschossige Bebauung in Grün- oder Höhenlagen, freistehende Villen, ruhige Lage und umfassende Durchgrünung.

Die amtliche Quelle veröffentlicht kein adressgenaues Wohnlagenverzeichnis. Die Einordnung bleibt deshalb eine Prüfung des Einzelfalls.

3. Heizung, Bad und besondere Ausstattung

4. Amtlich bezifferte Zu- und Abschläge

„Bis zu“-Werte sind bewusst mit 0 % vorbelegt. Stellen Sie nur den im Einzelfall begründbaren Ansatz ein. Alle Prozentsätze beziehen sich additiv auf den Tabellenmittelwert.

Zuschläge

0 %
0 %
0 %

Abschläge

0 %
0 %
0 %
0 %

5. Nicht bezifferte Prüfhinweise

Die Quelle erlaubt hier eine Berücksichtigung, nennt aber keinen Rechenwert. Diese Angaben verändern das Ergebnis deshalb nicht automatisch.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Wiesbaden.

Die Quelle bezeichnet den Mietspiegel nicht als qualifiziert. Sie beschreibt ihn als Richtlinie und Orientierungsmöglichkeit; die Miethöhe ist eigenverantwortlich unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu bestimmen.

Die amtliche Tabellenspanne wird unverändert ausgewiesen. Prozentuale Korrekturen werden nur auf den Mittelwert gerechnet und nicht auf die Spannengrenzen übertragen.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden, 14. Fortschreibung, Stand 01.01.2025.

Frau schreibt an einem Schreibtisch auf einem Laptop

Mieterhöhung sicher aufsetzen

Ein Mieterhöhungsverlangen rechtssicher zu formulieren ist alles andere als trivial – nutzen Sie dafür gerne unseren kostenlosen Doku-Assistenten.


Mietspiegel Wiesbaden 2025: Wie entsteht der passende Richtwert?

Der Mietspiegel Wiesbaden 2025 verbindet Wohnfläche, Baualter, Ausstattung und Wohnlage zu einem Richtwert mit Mietspanne. Besondere Eigenschaften können den Mittelwert zusätzlich verändern. Der Rechner oben setzt nur veröffentlichte Beträge und von Ihnen gewählte Einzelfallwerte an.

Ist der Wiesbadener Mietspiegel qualifiziert?

Nein, die Broschüre weist die 14. Fortschreibung nicht als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB aus. Sie ist daher als einfacher Mietspiegel einzuordnen. Mieterbund, Haus & Grund, zwei Mietsachverständige und die städtische Bewertungsstelle haben das gemeinsam erstellte Werk anerkannt.

Die Richtlinie gilt seit dem 1. Januar 2025 für nicht preisgebundene Wohnungen im gesamten Stadtgebiet. Ausgewiesen wird die Kalt- oder Nettomiete je Quadratmeter und Monat ohne Betriebskosten. Ein Enddatum nennt die Quelle nicht; die Tabellenwerte sollen bei Bedarf an die Mietentwicklung angepasst werden.

Wie findet man das richtige Tabellenfeld?

Drei Größenklassen treffen auf vier Baualtersgruppen und vier Wohnlagen. Hinzu kommen die Ausstattung mit Sammelheizung und Bad sowie die besondere Ausstattung. Weil nicht jede Kombination belegt ist, enthält die Tabelle 74 veröffentlichte Felder. Der Rechner gibt bei einer Lücke keinen geschätzten Ersatzwert aus.

Die Lage wählen Sie anhand der amtlichen Beschreibungen selbst aus. Einfache Lagen können etwa durch dichte Bebauung, Gewerbe oder Lärm beeinträchtigt sein. Mittlere Lagen haben keine besonderen Vor- oder Nachteile. Gute und sehr gute Lagen zeichnen sich zunehmend durch aufgelockerte Bebauung und Grün aus. Ein adressgenaues Verzeichnis veröffentlicht der Mietspiegel nicht.

Wann zählt eine Wohnung als besonders ausgestattet?

Die Kategorie c verlangt mindestens zwei Merkmale, darunter mindestens eines aus Gruppe I. Dazu gehören eine hochwertige Einbauküche, eine genau definierte überdurchschnittliche Sanitärausstattung oder ein Zweitbad beziehungsweise eine Zweitdusche. Gruppe II umfasst hochwertige Böden, Einbauschränke, ein unter bestimmten Voraussetzungen anrechenbares Gäste-WC sowie einen funktionsfähigen Kamin oder Kachelofen.

Bei älteren Wohnungen mit geringerer Grundausstattung sieht die Quelle Abschläge von 20, 30 oder 35 Prozent vom Mittelwert der Kategorie b vor. Vollmodernisierte Wohnungen können in die Baualtersklasse der Maßnahmen wechseln. Dafür müssen Bad, Installationen, Heizung, Fenster und grundsätzlich die Außendämmung innerhalb derselben Zeitspanne modernisiert worden sein.

Wie wirken Zuschläge, Abschläge und Mietspanne?

Ein Appartement kann bis zu 30 Prozent Zuschlag erhalten, bestimmte Einfamilienhäuser bis zu 20 Prozent und besonderes Zubehör ebenfalls bis zu 20 Prozent. Feste Abschläge nennt die Broschüre etwa für einen ungünstigen Grundriss, fehlende Isolierverglasung oder fehlenden Stauraum. Bei Rahmenwerten verlangt der Rechner Ihre begründete Einordnung, statt automatisch den Höchstwert anzusetzen.

Ein neutraler Fall mit 70 Quadratmetern, Baujahr 1970, mittlerer Lage, Sammelheizung und Bad ergibt 9,51 Euro je Quadratmeter. Das sind 665,70 Euro monatlich; das Tabellenfeld reicht von 609,70 bis 721,70 Euro. Die Spanne hilft bei der Einordnung individueller Merkmale. Sie macht eine Miete innerhalb ihrer Grenzen aber nicht automatisch zulässig und eine Überschreitung nicht allein unzulässig.

Quelle: Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden, 14. Fortschreibung, Stand 1. Januar 2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

Frauenhände mit einem Mobiltelefon

Soforthilfe beim Anwalt

Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.


Wir sind echte Experten im Mietrecht.

Portrait der besten Anwälte von Essen

Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.


Unsere digitale Kanzlei

Kind sitzt im Chefsessel und bedient ein Mobiltelefon

Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.

Erfahrungen & Bewertungen zu JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei
Bewertungen auf Fachanwalt.de

kostenlose Ersteinschätzung

Wartebereich der JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.


Das könnte Sie auch interessieren:

21. Juli 2025
Stimmt ein Mieter einer Mieterhöhung zu, wird diese wirksam - auch wenn sie auf einer zu großen Wohnfläche basiert. Der BGH stärkt damit die Rechts...
17. September 2025
Wohnungseigentümer können die Jahresabrechnung ihrer Eigentümergemeinschaft auch bei kleineren Fehlern erfolgreich anfechten. Dies zeigt ein aktuel...
02. Dezember 2025
Wohnungseigentümergemeinschaften dürfen Instandhaltungskosten nach Fläche verteilen. Das gilt auch, wenn Garageneigentümer dadurch stärker belastet...
27. November 2025
Das Amtsgericht Böblingen verurteilt einen ehemaligen Verwalter zur Rückzahlung von Rücklagengeldern, die dieser ohne Beschluss in langfristige Anl...
20. April 2025
Wer ist für die Korrektur einer fehlerhaften Jahresabrechnung zuständig, wenn ein Verwalterwechsel stattgefunden hat? Mit dieser praxisrelevanten F...
24. August 2025
Banken können bei Baukrediten nicht einfach die Auszahlung nach eigenem Ermessen hinauszögern. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart in ein...
15. Juni 2026
Keine Vergleichsangebote eingeholt – und schon verletzt der Vermieter das Wirtschaftlichkeitsgebot? So einfach ist es nicht. Der BGH stellt die Anf...
15. September 2025
Das Landgericht Itzehoe hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, wann Vermieter bei Zahlungsverzug eine ordentliche Kündigung aussprechen dür...