Wunstorfer Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2025 · gültig seit 12.11.2025
1. Grundangaben
Maßgeblich ist grundsätzlich das Jahr der Bezugsfertigkeit. Eine Modernisierung ändert die Baualtersklasse nur, wenn ihr wesentlicher Bauaufwand im Einzelfall einen entsprechenden Wohnwert geschaffen hat.
2. Ausstattungspunkte
Nur von der vermietenden Person gestellte Merkmale zählen. Die Punktsumme bestimmt einen von vier Abschnitten der veröffentlichten Mietenspanne; sie wird nicht in einen frei gewählten Einzelwert umgerechnet.
3. Wohnlage und weitere Besonderheiten
Die Wohnlage wird in der Wunstorfer Mietwerttabelle nicht unmittelbar berücksichtigt, weil sich Mietpreisunterschiede nach Wohnlage laut Mietspiegel bislang nicht ausreichend herausgebildet haben.
Unterschiedliche Wohnlagequalitäten sowie weitere noch nicht berücksichtigte Merkmale können im Einzelfall eine Einordnung innerhalb des errechneten Spannenabschnitts rechtfertigen. Die Broschüre veröffentlicht dafür keine festen Punkt- oder Prozentwerte; der Rechner nimmt deshalb keine zusätzliche rechnerische Korrektur vor.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Wunstorf. Er bildet die anschließend mit Ausstattungspunkten eingegrenzte Mietenspanne ab.
Die Punkte-Orientierung zur Spanneneinordnung hat laut Broschüre die Qualität eines einfachen Mietspiegels und ist nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels. Weitere, noch nicht berücksichtigte Besonderheiten können innerhalb des ermittelten Spannenabschnitts geprüft werden.
Die Wohnlage wird in der Wunstorfer Mietwerttabelle nicht unmittelbar berücksichtigt. Unterschiede im Einzelfall können nur innerhalb des ermittelten Spannenabschnitts geprüft werden.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die amtliche Mietspiegelbroschüre 2025.
Mietspiegel Wunstorf 2025: Welchen Spannenabschnitt ergeben Ihre Punkte?
Der Mietspiegel Wunstorf 2025 verbindet eine Tabelle nach Wohnfläche und Baualter mit einer stufenweisen Ausstattungshilfe. Anders als bei einer punktgenauen Rechnung liefert der Rechner einen Teilbereich der veröffentlichten Vierfünftelspanne. Dieser Bereich zeigt, wo eine Wohnung mit der dokumentierten Ausstattung einzuordnen ist.
Welche Teile des Mietspiegels sind qualifiziert?
Die wissenschaftlich erstellte Grundtabelle ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB und wurde vom Rat der Stadt Wunstorf anerkannt. Die Erhebung hatte den Stichtag 1. April 2025. Die Punkte-Orientierung gehört dagegen ausdrücklich nur zum einfachen Teil; dasselbe gilt für vier Tabellenfelder mit geringer Fallzahl.
Erfasst sind Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohnungen. Bad, WC und eine vermieterseits gestellte Heizung für alle Wohnräume werden vorausgesetzt. Ein- und Zweifamilienhäuser, preisgebundene oder möblierte Wohnungen sowie verschiedene besondere Vertrags- und Wohnformen fallen aus dem unmittelbaren Bereich.
Was bedeuten Leerfelder und graue Felder?
Vier Größenklassen und fünf Baualtersklassen ergeben 20 mögliche Kombinationen. Nur 17 Felder enthalten Mietwerte. Für B1, C1 und E1 wurden weniger als zehn Fälle erhoben; dort darf der Rechner keinen Nachbarwert schätzen. A1, B2, D2 und B3 beruhen auf 10 bis 29 Datensätzen und besitzen lediglich die Qualität eines einfachen Mietspiegels.
Die jüngste Baualtersklasse endet im März 2025. Modernisierte Wohnungen bleiben grundsätzlich im ursprünglichen Baualter. Eine andere Einordnung kommt nur im begründeten Einzelfall bei wesentlichem Bauaufwand in Betracht.
Wie grenzen Ausstattungspunkte die Spanne ein?
Neunzehn Positionen für Küche, Bad, Böden, Freisitze, Garten, Aufzug, Barrierearmut und Energie ergeben höchstens 26 Punkte. 0 bis 9 Punkte führen in die untere Hälfte zwischen Unterwert und Mittelwert. 10 bis 12 reichen bis zum Mittelwert. 13 bis 15 öffnen die erste Hälfte darüber; 16 bis 26 die obere Hälfte bis zum Oberwert.
Nur vom Vermieter gestellte Merkmale zählen. Weitere Ausstattungs- oder Wohnlagebesonderheiten können innerhalb des verbleibenden Abschnitts gewürdigt werden, erhalten aber keinen erfundenen Festbetrag.
Was zeigt das amtliche Beispiel mit 14 Punkten?
Eine 58 Quadratmeter große Wohnung von 1965 gehört in Feld A2. Dort stehen 7,00 Euro als Mittelwert und 6,16 bis 8,14 Euro als Gesamtspanne. Vierzehn Punkte begrenzen den passenden Abschnitt auf 7,00 bis 7,57 Euro je Quadratmeter, monatlich also auf 406,00 bis 439,06 Euro.
Dieser eingegrenzte Bereich ist eine sachliche Orientierung, keine automatische Aussage zur rechtlichen Zulässigkeit jeder darin liegenden Vertragsmiete. Prüfen Sie zusätzlich Feldqualität, Geltungsbereich und individuelle Besonderheiten. Halbierungswerte werden auf Cent gerundet, bevor die Monatsgrenzen mit der tatsächlichen Wohnfläche berechnet werden.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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