Zweibrücker Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig seit 01.10.2026
1. Wohnung und Gebäudeart
Für nicht preisgebundenen Wohnraum von 30 bis 150 m². Dezimalflächen sind zulässig: 30,00–31,99 m² gehören zur Klasse 30–31; die letzte Klasse endet bei 150,00 m². Bei An- oder Ausbau gilt das Jahr, in dem der neue Wohnraum bezugsfertig wurde. Die jüngste amtliche Baujahresklasse endet am 01.01.2026; für Baujahr 2026 ist die Bezugsfertigkeit an diesem Stichtag zu bestätigen.
Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus: ±0 %.
2. Wohnungsausstattung
Berücksichtigt wird ausschließlich vom Vermietenden gestellte Ausstattung. Zutreffende Zuschläge werden direkt in Prozent addiert.
Für mindestens fünf der folgenden zehn Badezimmermerkmale gilt zusammen ein Zuschlag von +4,4 %.
3. Modernisierungen, Sanierung und Energetik
Jede der folgenden vom Vermietenden ab 2000 durchgeführten Maßnahmen zählt einmal mit +1 %. Es gibt keine Mindestanzahl.
Keine Kernsanierung oder Kernsanierung vor 2005: ±0 %. Für weitere energetische Merkmale veröffentlicht die Broschüre keinen eigenen Zuschlag; sie bedürfen einer individuellen Prüfung.
4. Wohnlage
Kreuzen Sie die Merkmalsgruppen an, die in unter 250 m Entfernung vorhanden sind. Mindestens vier der sechs Gruppen ergeben zusammen +3,3 %. Genau 250 m zählen nicht als unter 250 m. Für größere Entfernungen ist kein Abschlag veröffentlicht.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Zweibrücken.
Der qualifizierte Mietspiegel 2026 wurde am 02.09.2026 vom Stadtrat beschlossen und gilt seit 01.10.2026. Die nächste Anpassung ist voraussichtlich zum 01.10.2028 fällig.
Ausgenommen sind insbesondere preisgebundener, überwiegend gewerblich genutzter, möbliert oder teilmöbliert vermieteter Wohnraum (Einbauküchen und Einbauschränke ausgenommen), Untermietverhältnisse, an ein Beschäftigungsverhältnis gebundene Dienst- und Werkswohnungen sowie Heime mit zusätzlichen Leistungen.
Die Zweidrittelspanne beträgt −15,3 % bis +16 %. Die Einordnung innerhalb der Spanne erfordert eine individuelle Prüfung weiterer Merkmale. Der Rechner ersetzt keine rechtliche Beratung.
Quelle: Amtliche Mietspiegelbroschüre Zweibrücken 2026 (PDF) · Städtische Übersichtsseite
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Mietspiegel Zweibrücken 2026: So finden Sie die Vergleichsmiete
Der Mietspiegel Zweibrücken zeigt, welche Nettokaltmieten für vergleichbare, nicht preisgebundene Wohnungen üblich sind. Die Ausgabe 2026 verbindet eine Basismiete nach Wohnfläche mit prozentualen Zu- und Abschlägen. Der Rechner oben berücksichtigt diese Faktoren und ordnet das Ergebnis mit einer Mietspanne ein.
Welchen Rechtscharakter hat der Mietspiegel 2026?
Die Stadt Zweibrücken hat einen qualifizierten Mietspiegel herausgegeben. Der Stadtrat beschloss ihn am 2. September 2026; in Kraft trat er am 1. Oktober 2026. Die Broschüre wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit einem zweistufigen Regressionsmodell erstellt. Dafür erhob die Stadt zwischen Januar und März 2026 Daten bei 3.500 mietspiegelrelevanten Haushalten. Die Projektleitung lag bei der Stadtverwaltung, die wissenschaftliche Bearbeitung übernahm DOMUS Consult.
Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Wohnungen mit 30 bis 150 Quadratmetern im Stadtgebiet. Ausgenommen sind unter anderem Sozialwohnungen, überwiegend gewerblich genutzter Wohnraum, Untermieten, möblierte Wohnungen sowie gebundene Dienst- und Werkswohnungen. Auch Heime mit zusätzlichen Betreuungs- oder Verpflegungsleistungen fallen nicht darunter. Berechnet wird die monatliche Nettokaltmiete; Betriebs- und Heizkosten sowie Stellplatzmieten gehören nicht dazu.
Wie fließen Wohnfläche und Baujahr in die Berechnung ein?
Die Basismiete richtet sich zunächst nach einer von 60 Wohnflächenklassen. Sie reicht von 7,36 Euro je Quadratmeter für 30 bis 31 Quadratmeter bis 5,58 Euro für 148 bis 150 Quadratmeter. Dezimalflächen werden laut Broschüre den jeweils passenden Klassen zugeordnet: Eine Wohnung mit 31,99 Quadratmetern gehört noch in die Klasse 30 bis 31. Die tatsächliche Fläche zählt für die monatliche Gesamtmiete.
Anschließend verändert die Baualtersklasse den Basiswert. Für Gebäude vor 1919 sieht die Tabelle beispielsweise einen Abschlag von 6,3 Prozent vor, für Baujahre 2005 bis zum 1. Januar 2026 einen Zuschlag von 16,7 Prozent. Zwischen 1979 und 2004 bleibt dieser Faktor neutral. Ein Einfamilienhaus erhält zusätzlich 7,1 Prozent. Bei später durch An- oder Ausbau geschaffenem Wohnraum zählt das Jahr, in dem dieser Wohnraum bezugsfertig wurde.
Welche Ausstattungs- und Lagemerkmale verändern die Miete?
Zusätzliche Zu- und Abschläge gelten für vermieterseits gestellte Ausstattung, Modernisierungen und bestimmte Lagemerkmale. Eine Einbauküche ohne gesonderten Abschlag bringt etwa 12,4 Prozent, elektrische Rollläden 11,7 Prozent und ein eigener Garten 8,8 Prozent. Mindestens fünf von zehn aufgeführten Badezimmermerkmalen ergeben zusammen 4,4 Prozent. Vom Mieter selbst finanzierte Ausstattungen bleiben unberücksichtigt, wenn der Vermieter die Kosten nicht erstattet hat.
Jede von acht genannten Modernisierungsmaßnahmen zählt mit einem Prozent, sofern sie ab 2000 durchgeführt wurde. Eine Kernsanierung ab 2005 bringt 8,4 Prozent; ein hocheffizienter Sanierungsstand 19,1 Prozent. Eine Öl- oder Gasheizung wird mit 3,5 Prozent abgezogen. Für die Wohnlage zählt eine Schwelle: Liegen mindestens vier von sechs Gruppen täglicher Einrichtungen weniger als 250 Meter entfernt, kommen 3,3 Prozent hinzu. Genau 250 Meter reichen dafür nicht aus.
Wie sind Mittelwert und Mietspanne zu verstehen?
Die Zu- und Abschläge aus vier Kategorien werden addiert und auf die Basismiete angewendet. So entsteht eine durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete je Quadratmeter und daraus der Monatswert. Die Zweidrittelspanne reicht von 15,3 Prozent unter bis 16 Prozent über diesem Mittelwert. Sie bildet die Streuung vergleichbarer Mieten ab; sie entscheidet für sich allein nicht, ob eine konkrete Vertragsmiete rechtlich zulässig ist.
Das amtliche Beispiel zeigt die Rechenschritte: Für 80 Quadratmeter und Baujahr 1912 werden unter anderem eine Einbauküche, ein eigener Garten, zwei Modernisierungen und eine Ölheizung berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich ein Zuschlag von 13,4 Prozent. Aus 5,97 Euro Basismiete werden nach der Rundung 6,77 Euro pro Quadratmeter oder 541,60 Euro monatlich. Die angegebene Spanne beträgt 5,73 bis 7,85 Euro je Quadratmeter.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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