Mietspiegelrechner Uffing a. Staffelsee
Qualifizierter Mietspiegel Zugspitz Region 2025 · gültig 01.02.2025 bis 31.01.2027
1. Wohnung
Gilt in Uffing a. Staffelsee für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 m², fertiggestellt bis einschließlich 2024. Es werden nur ganzzahlige Wohnflächen entsprechend dem amtlichen Online-Rechner verarbeitet.
2. Modernisierung seit 2010
Nur bei Baujahr vor 1990 und nur bei wesentlicher Gebrauchswerterhöhung gegenüber dem ursprünglichen Zustand.
3. Ausstattung und Beschaffenheit
Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Uffing a. Staffelsee.
Die statistische Zweidrittelspanne beträgt ±20 %. Abweichungen vom Mittelwert sind im Einzelfall zu begründen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.
Alle Angaben ohne Gewähr; amtliche Quellen: Mietspiegel Zugspitz Region 2025 und Dokumentation der Mietspiegelerstellung.
Mietspiegel Uffing a. Staffelsee 2025: Welche Regionaltabelle gilt?
Der Mietspiegel Uffing a. Staffelsee 2025 gehört zur gemeinsamen Ausgabe für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Uffing nutzt darin eine fest zugeordnete Basistabelle. Der Rechner verbindet deren Wert für Fläche und Baujahr mit den zutreffenden Prozentmerkmalen der Wohnung.
Welchen rechtlichen Status hat der Mietspiegel?
Die Ausgabe erfüllt als qualifizierter Mietspiegel die Vorgaben des § 558d BGB. Mieter- und Vermietervertretungen erkannten ihn am 15. Januar 2025 an. Er gilt vom 1. Februar 2025 bis 31. Januar 2027. Auftraggeberin und Ansprechpartnerin der regionalen Veröffentlichung ist die Zugspitz Region GmbH.
Erfasst werden frei finanzierte Wohnungen sowie zur Miete überlassene Häuser. Zulässig sind 30 bis 150 Quadratmeter Wohnfläche und Baujahre bis einschließlich 2024. Sozialwohnungen, selbst genutztes Eigentum, Wohnheime, gewerblich genutzter Wohnraum und nur kurzfristig vermietete Ferienwohnungen gehören nicht dazu. Bei überwiegender Möblierung oder nicht abgeschlossenem Wohnraum ist die Tabelle nicht unmittelbar anwendbar.
Wie finden Sie Uffings Basis-Nettomiete?
Uffing steht in derselben Vergleichsraumgruppe wie Bad Kohlgrub, Farchant, Grainau, Krün und Wallgau. Elf Flächenbereiche und neun Baualtersklassen bilden 99 Ausgangswerte. Für 80 bis unter 90 Quadratmeter nennt die Tabelle 8,77 Euro je Quadratmeter in der ältesten Bauklasse, 8,57 Euro für 1975 bis 1984 und 10,22 Euro für 2018 bis 2024.
Der Tabellenbetrag beschreibt eine Wohnung mittleren Standards. Danach werden Zuschläge und Abschläge saldiert. Die Korrektur in Euro wird auf Cent gerundet, zum Ausgangswert addiert oder davon abgezogen und anschließend mit der tatsächlichen Wohnfläche multipliziert.
Welche Merkmale verändern das Ergebnis?
Bei Gebäuden vor 1990 zählt eine Vollsanierung seit 2010 mit +12 Prozent. Eine Teilmodernisierung bringt einmalig +6 Prozent, sobald mindestens vier der zehn genannten Maßnahmen erfüllt sind. Ohne Modernisierung sind −2 Prozent vorgesehen. Diese drei Möglichkeiten schließen sich gegenseitig aus.
Eine gestellte Einbauküche und ein Balkon, eine Loggia oder Terrasse erhöhen den Wert jeweils um 6 Prozent. Ein allein nutzbarer Garten zählt +5 Prozent. Für die Sanitärausstattung gibt es +2 Prozent erst ab drei erfüllten Kriterien. Einfache Fußböden wirken mit −5 Prozent, gehobene mit +2 Prozent; beides kann nicht zugleich angesetzt werden.
Was sagt die Zweidrittelspanne aus?
Die Spanne reicht von 80 bis 120 Prozent des individuell errechneten Mittelwerts. In diesem Korridor liegen zwei Drittel der beobachteten Mieten vergleichbarer Wohnungen. Abweichungen können sich aus Besonderheiten ergeben, die das Modell nicht bereits bewertet.
Die Position innerhalb der Spanne entscheidet nicht automatisch über die rechtliche Zulässigkeit einer konkreten Miete. Ebenso beweist ein Wert außerhalb des Korridors für sich genommen keinen Verstoß. Zusätzlich sind Mietvertrag, Begründung und die sonstigen mietrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen.
Quelle: Qualifizierter Mietspiegel für die Zugspitz Region 2025.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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