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Bietigheim-Bissinger Mietspiegelrechner

Einfacher Mietspiegel 2026 · gültig seit 1. Januar 2026

1. Wohnung

Anwendbar auf freie Mietwohnungen mit 25 bis unter 150 m² und Bezugsfertigkeit bis 31.12.2025. Die Wohnfläche wird für die Tabellenzuordnung kaufmännisch auf volle Quadratmeter gerundet.

2. Sanitärausstattung, Boden und Heizung

Nur vom Vermieter gestellte Ausstattung berücksichtigen. Innerhalb einer Gruppe bitte höchstens eine abweichende Ausprägung wählen.

Sanitärausstattung

Bodenbelag

Heizung

3. Sonstige Ausstattungsmerkmale

Lage im Gebäude

Weitere Ausstattung

4. Modernisierungen

Die nachträglichen Maßnahmen sind teilweise nur bis zu einem bestimmten Baujahr anrechenbar. Nicht anwendbare Angaben werden automatisch gesperrt und nicht mitgerechnet.

5. Wohnlage

Verkehrsbelastung

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Bietigheim-Bissingen.

Die Spanne von ±11 % erfasst Besonderheiten, die im Rechenschema nicht berücksichtigt sind. Eine Abweichung vom Mittelwert ist im Einzelfall zu begründen. Nicht anwendbar unter anderem auf Dienst-, Werks-, Heim-, Internats-, Ferien- und noch preisgebundene öffentlich geförderte Wohnungen.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026 und Dokumentation 2026.


Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026: Wie funktioniert das Punktesystem?

Der Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026 ermittelt die Nettokaltmiete in vier Schritten: Basismiete auswählen, Wohnwertpunkte addieren, Mittelwert berechnen und eine Spanne bilden. Der Rechner bildet dieses Verfahren für freie Wohnungen im Stadtgebiet nach.

Ist der Mietspiegel Bietigheim-Bissingen qualifiziert?

Nein, die Stadt hat ihn als einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB anerkannt. Er gilt seit dem 1. Januar 2026. Die Preisstrukturen wurden aus dem qualifizierten Ludwigsburger Mietspiegel abgeleitet und das örtliche Mietniveau anhand regionaler Daten bestimmt. Damit ist die Bietigheim-Bissinger Ausgabe ein eigenes einfaches Begründungsmittel.

Der Anwendungsbereich reicht von 25 bis unter 150 Quadratmetern und bis zum Baujahr 2025. Ausgeschlossen sind unter anderem Sozial-, Dienst- und Werkswohnungen, Heime, Ferienwohnungen und nicht abgeschlossene Zimmer. Berechnet wird die Nettokaltmiete ohne Neben- und Betriebskosten sowie ohne Stellplatz-, Küchen- oder Möblierungsentgelte.

Wie wird die Basismiete ausgewählt?

Zwölf Wohnflächenklassen und elf Baujahresgruppen ergeben 132 Tabellenfelder. Für die Zuordnung wird eine Dezimalfläche kaufmännisch auf volle Quadratmeter gerundet. Das Baujahr ist grundsätzlich das Jahr der Bezugsfertigkeit. Bei später geschaffenem Wohnraum, etwa einem Dachgeschossausbau, zählt das Fertigstellungsjahr dieser Baumaßnahme. So bleiben Fläche und Alter eindeutig derselben Tabellenzelle zugeordnet.

Ein neutraler Beispielfall mit 70 Quadratmetern, Baujahr 1990 und dem Ortsteil Untermberg beginnt bei 9,50 Euro je Quadratmeter. Erst danach wirken Ausstattung, Modernisierung und Lage als Prozentpunkte auf diesen Ausgangswert.

Welche Merkmale verändern das Ergebnis?

Die Prüfliste enthält positive und negative Punkte. Ein Aufzug in einem Gebäude mit höchstens vier übereinanderliegenden Etagen bringt +5 Punkte. Ein nicht abgeschlossenes Bad kann −6 Punkte auslösen, sichtbare Leitungen −3 Punkte. Sanitär-, Boden-, Geschoss- und Verkehrsvarianten schließen sich innerhalb ihrer jeweiligen Gruppe gegenseitig aus.

Hinzu kommen Modernisierungen und der Ortsteil. Bietigheim zählt +9, Bissingen +8, Metterzimmern +6 Punkte; Kammgarnspinnerei und Untermberg verändern die Basismiete nicht. Mehrere Modernisierungswerte sind nur bei älteren Baujahren anrechenbar, weil der gute Standard jüngerer Wohnungen schon in der höheren Basismiete steckt. Dämmung, Wärmeschutzfenster und barrierefreie Ausstattung können ebenfalls Punkte beitragen.

Was bedeutet die Spanne von plus oder minus elf Prozent?

Sie beschreibt den Streubereich um den individuell korrigierten Mittelwert. Für den neutralen Beispielfall liegen die Grenzen bei 8,46 bis 10,55 Euro je Quadratmeter; der Mittelwert entspricht 665 Euro monatlich. Abweichungen können sich aus Qualitätsunterschieden oder nicht erfassten Besonderheiten ergeben.

Eine Miete innerhalb dieser Zweidrittelspanne ist nicht allein deshalb rechtlich unangreifbar. Umgekehrt macht ein Wert außerhalb der Spanne eine Vereinbarung nicht automatisch unwirksam. Bei Mieterhöhungen zählen zusätzlich Fristen, Kappungsgrenze, die Merkmale der konkreten Wohnung und eine nachvollziehbare Begründung.

Quelle: Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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