Dresdner Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2025 · gültig 01.01.2025–31.12.2026
1. Wohnung
Die Wohnlage kann manuell gewählt oder über die amtliche Dresdner Adresszuordnung gesetzt werden.
Die Wohnfläche wird amtlich auf volle Quadratmeter gerundet.
Nicht unmittelbar anwendbar insbesondere unter 25 oder über 150 m², bei fehlendem Badezimmer, fehlender Fern-, Block-, Zentral- oder Etagenheizung sowie bei Wohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern.
2. Badezimmer und Küche
Nur vom Vermietenden gestellte oder finanzierte Ausstattung berücksichtigen. Die Faktoren jeder Merkmalsgruppe werden miteinander multipliziert und das Teilprodukt auf drei Nachkommastellen gerundet.
Badezimmer
Küche
3. Heizung, Elektrik und Energie
Energetische Ausstattung
Als Dämmungen zählen Außenwände, Dach oder oberste Geschossdecke, Kellerdecke oder Kellerfußboden sowie Heizungsleitungen.
4. Weitere Ausstattungsmerkmale
5. Einordnung innerhalb der Spanne
Dieser Abschnitt gehört zum einfachen Teil des Mietspiegels. Jedes überwiegende Merkmal bewegt den Wert um 11 % des Abstands zur jeweiligen Spannengrenze; höchstens neun Merkmale werden angerechnet.
Wohnwertmindernde Merkmale
Wohnwerterhöhende Merkmale
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Dresden.
Der qualifizierte Teil ergibt den Durchschnitt und die Spanne von −14 % bis +15 %. Die zusätzliche Einordnung innerhalb dieser Spanne folgt dem ausdrücklich als einfacher Mietspiegel bezeichneten Schema der Broschüre.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Dresdner Mietspiegel 2025. Amtliche Bezugsseite: Landeshauptstadt Dresden.
Mietspiegel Dresden 2025: Vom Grundwert zur Mietspanne
Der Mietspiegel Dresden 2025 berechnet die ortsübliche Vergleichsmiete aus einem flächenabhängigen Grundwert und mehreren Faktoren. Wohnlage, Baualter und Ausstattung wirken gemeinsam auf das Ergebnis. Der Rechner oben bildet dabei auch die besondere Rundungsfolge der amtlichen Broschüre ab.
Ist der Dresdner Mietspiegel qualifiziert?
Ja, der eigentliche Regressionsmietspiegel ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Mieterverein und Haus & Grund erkannten ihn am 22. Oktober 2024 an. Er gilt vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026; die erhobenen Mieten beziehen sich auf den Stichtag 1. April 2024.
Der Mietspiegel erfasst grundsätzlich freie Mietwohnungen in Dresden. Das Modell reicht von 25 bis 150 Quadratmeter. Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, preisgebundener Wohnraum, bestimmte möblierte oder gewerblich genutzte Wohnungen sowie Wohnungen ohne Bad oder eine erfasste Heizungsart gehören nicht zum unmittelbaren Anwendungsbereich.
Wie wird der Dresdner Mittelwert berechnet?
Die Wohnfläche wird kaufmännisch auf volle Quadratmeter gerundet. Für jede Fläche von 25 bis 150 Quadratmeter veröffentlicht die Tabelle einen eigenen Grundwert, insgesamt 126 Basismieten. Sie reichen von 8,64 Euro bei 25 Quadratmetern bis 6,32 Euro bei 150 Quadratmetern.
Hinzu kommen 43 Faktoren für Baualter, Wohnlage, Bad, Küche, Heizung und Elektrik, Energie sowie weitere Ausstattung. Innerhalb jeder Ausstattungsgruppe werden die zutreffenden Faktoren multipliziert und auf drei Nachkommastellen gerundet. Danach entsteht aus allen Gruppenergebnissen der Gesamtfaktor. Erst dessen Produkt mit der Basismiete liefert den centgenauen Mittelwert.
Welche Rolle spielt die Adresse?
Die Lage wird als einfach, mittel oder gut mit den Faktoren 0,98, 1,00 oder 1,03 angesetzt. Bei einer im amtlichen Verzeichnis enthaltenen Straße und Hausnummer bestimmt der Rechner diese Stufe automatisch. Fehlt eine eindeutige Zuordnung, bleibt die manuelle Auswahl verfügbar. Eine Lage wird also nicht aus einer ähnlichen Nachbaradresse geschätzt.
Ein neutraler Standardfall mit 75 Quadratmetern ergibt 6,98 Euro je Quadratmeter oder 523,50 Euro monatlich. Die qualifizierte Spanne reicht hier von 450,00 bis 602,25 Euro im Monat. Allgemein wird sie mit −14 Prozent und +15 Prozent aus dem Mittelwert berechnet.
Wie funktioniert die Einordnung innerhalb der Spanne?
Für diesen zusätzlichen Schritt nennt die Broschüre je neun mindernde und erhöhende Merkmale. Dieser Abschnitt ist ausdrücklich nur ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB. Die kleinere Merkmalszahl wird von der größeren abgezogen. Jede verbleibende Einheit verschiebt den Wert um 0,11 des Weges vom Mittelwert zur passenden Grenze, höchstens neunmal.
Das Resultat unterstützt die sachliche Einordnung, ist aber keine automatische Rechtmäßigkeitsprüfung. Insbesondere begründet die bloße Lage innerhalb der Spanne noch nicht alle Voraussetzungen eines Mieterhöhungsverlangens.
Quelle: Dresdner Mietspiegel 2025.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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