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Mietspiegelrechner Eschenlohe

Qualifizierter Mietspiegel Zugspitz Region 2025 · gültig 01.02.2025 bis 31.01.2027

1. Wohnung

Gilt in Eschenlohe für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 m², fertiggestellt bis einschließlich 2024. Es werden nur ganzzahlige Wohnflächen entsprechend dem amtlichen Online-Rechner verarbeitet.

2. Modernisierung seit 2010

Nur bei Baujahr vor 1990 und nur bei wesentlicher Gebrauchswerterhöhung gegenüber dem ursprünglichen Zustand.

Teilmodernisierung seit 2010

Ab mindestens vier der folgenden zehn Maßnahmen werden einmalig +6 % angesetzt.

3. Ausstattung und Beschaffenheit

Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale.

Sanitärausstattung

Ab mindestens drei der sechs Merkmale werden einmalig +2 % angesetzt.

Weitere Wohnwertmerkmale

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Eschenlohe.

Die statistische Zweidrittelspanne beträgt ±20 %. Abweichungen vom Mittelwert sind im Einzelfall zu begründen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Alle Angaben ohne Gewähr; amtliche Quellen: Mietspiegel Zugspitz Region 2025 und Dokumentation der Mietspiegelerstellung.


Mietspiegel Eschenlohe 2025: Wie wird die Vergleichsmiete ermittelt?

Der Mietspiegel Eschenlohe 2025 gehört zur gemeinsamen Ausgabe der Zugspitz Region. Für Eschenlohe gilt eine von fünf regionalen Basistabellen. Wohnfläche und Baujahr bestimmen darin den Ausgangswert. Prozentuale Zu- und Abschläge passen ihn an die konkrete Wohnung an. Gemeint ist immer die Nettomiete ohne Betriebs-, Küchen- oder Stellplatzkosten.

Welchen rechtlichen Status hat der Mietspiegel?

Die regionale Ausgabe ist nach § 558d BGB qualifiziert. Am 15. Januar 2025 sprachen die Interessenvertretungen der Mietenden und Vermietenden die Anerkennung aus. Maßgeblich ist sie vom 1. Februar 2025 bis 31. Januar 2027. Insgesamt nehmen 22 Gemeinden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen teil; die Zugspitz Region GmbH verantwortet die Herausgabe.

Einbezogen ist frei finanzierter Wohnraum mit einer Fläche ab 30 und bis 150 Quadratmetern, auch in vermieteten Häusern. Außen vor bleiben geförderte sowie gewerblich genutzte Objekte, Heime, soziale Einrichtungen und Ferienwohnungen mit höchstens dreimonatiger Vermietung. Überwiegend möblierte, nicht abgeschlossene oder unbekannt verbilligte Räume erhalten keine unmittelbare Tabelleneinordnung.

Welche Basismiete gilt in Eschenlohe?

Eschenlohe nutzt die Vergleichsgruppe mit Oberammergau, Ohlstadt, Spatzenhausen und Unterammergau. Ihr Raster enthält elf Flächenstufen und neun Altersstufen. Das Feld für 80 bis unter 90 Quadratmeter sowie die Baujahre 1975 bis 1984 nennt 8,16 Euro je Quadratmeter. Bleibt die Größe gleich, steigt der Wert für 2018 bis 2024 auf 9,74 Euro.

Der Rechner wählt das passende Tabellenfeld. Danach saldiert er alle zutreffenden Prozentpunkte. Die Korrektur wird auf Cent gerundet und zur Basismiete addiert. Bei 84 Quadratmetern, Baujahr 1978 und einem Saldo von +15 Prozent entstehen so 9,38 Euro je Quadratmeter beziehungsweise 787,92 Euro im Monat.

Welche Ausstattung verändert das Ergebnis?

Eine Vollsanierung seit 2010 bringt bei Baujahren vor 1990 12 Prozent. Mindestens vier veröffentlichte Teilmaßnahmen ergeben 6 Prozent, keinerlei Modernisierung führt zu −2 Prozent. Eine Einbauküche und ein Balkon oder eine Terrasse zählen jeweils +6 Prozent. Ein allein genutzter Garten bringt +5 Prozent, Barrierearmut +4 Prozent. Erst mindestens drei genannte Sanitärmerkmale lösen gemeinsam +2 Prozent aus.

Abschläge gibt es unter anderem für fehlenden Keller oder Speicher, Räume ohne feste Heizung und einfache Böden. Widersprüchliche Merkmale dürfen nicht gemeinsam zählen. So schließen sich gehobene und einfache Bodenbeläge ebenso aus wie eine Holz- oder Kohlezentralheizung und das vollständige Fehlen einer Zentralheizung.

Wie ist die Spanne von 20 Prozent zu verstehen?

Die Zweidrittelspanne liegt bei plus oder minus 20 Prozent um den berechneten Mittelwert. Sie bildet die statistische Streuung vergleichbarer Mietverträge ab. Eine Miete innerhalb dieses Bereichs ist nicht automatisch rechtlich zulässig. Abweichungen vom Mittelwert benötigen sachliche, noch nicht eingerechnete Wohnwertmerkmale; weitere Anforderungen an eine Mieterhöhung bleiben gesondert zu prüfen.

Quelle: Mietspiegel 2025 der Zugspitz Region, qualifizierte Ausgabe.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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