Kornwestheimer Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2025 · gültig vom 1. August 2025 bis 31. Juli 2027
1. Wohnung
Der qualifizierte Mietspiegel gilt für 30 bis 150 m². Werte von 25 bis unter 30 m² dienen nur als nicht qualifizierte Orientierung. Flächenklassengrenzen werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
2. Abwertende Merkmale
3. Aufwertende Merkmale
Vom Vermieter gestellte Küche
4. Modernisierung bei Baujahr vor 1995
Nur seit 2012 durchgeführte Maßnahmen zählen. Modernisierungen vor 2012 sind bereits in der Basismiete berücksichtigt.
Einzelmaßnahmen seit 2012
Keine Modernisierungsangabe ausgewählt: ±0 Punkte.
5. Wohnlage
Die Wohnlagenmerkmale können manuell gewählt oder über das amtliche Anschriftenverzeichnis gesetzt werden.
6. Weitere Prüfhinweise
Im Mietspiegel untersuchte, aber nicht signifikant bezifferte Merkmale verändern das Rechenergebnis nicht. Dazu zählen unter anderem Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser, besondere Wohnungstypen, ein zweites Bad, Rollläden, Keller- oder Speicheranteile, Garten, Gemeinschaftsräume sowie verschiedene Entfernungs- und Umfeldmerkmale. Eine Abweichung innerhalb der Spanne bedarf einer Einzelfallbegründung.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Kornwestheim.
Maßgeblich sind nur vom Vermieter oder von der Vermieterin gestellte Merkmale. Die Zweidrittel-Spanne beträgt ±21 %. Das Ergebnis ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Kornwestheim 2025 und Straßenverzeichnis 2025.
Mietspiegel Kornwestheim 2025: Wie führen Punkte zur Vergleichsmiete?
Der Mietspiegel Kornwestheim 2025 kombiniert eine Basismiete mit prozentualen Wohnwertpunkten. Wohnfläche und Baujahr bestimmen die Tabellenzeile; Ausstattung, Modernisierung und genaue Wohnlage verändern den Ausgangswert. Das Ergebnis bezieht sich auf die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten und gesonderte Entgelte.
Ist der Kornwestheimer Mietspiegel qualifiziert?
Ja, die Fortschreibung ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Interessenvertretungen und Stadt haben ihn 2025 anerkannt. Der zweijährige Geltungszeitraum begann am 1. August 2025 und endet am 31. Juli 2027.
Zwischen 30 und 150 Quadratmetern lassen sich nicht preisgebundene Wohnungen und vermietete Häuser qualifiziert einordnen. Für kleinere Flächen von 25 bis unter 30 Quadratmetern veröffentlicht die Stadt lediglich Orientierungswerte. Preisgebundener oder gewerblich genutzter Wohnraum, Wohnheime und kurzfristige Vermietungen sind beispielsweise ausgenommen.
Wie wird der Tabellenwert korrigiert?
Zwölf Flächenzeilen und elf Baujahresspalten ergeben in der Kornwestheimer Tabelle 132 Basismieten. Darauf werden alle zutreffenden Punkte prozentual angewandt. Bestimmte Stellplätze, ein hochwertiger Boden oder eine gehobene Sanitärausstattung können aufwerten. Fehlendes abgeschlossenes Bad, einfache Böden oder eine ungünstige Geschosslage können den Wert senken.
Modernisierungen zählen nur bei Baujahren vor 1995. Vier bis sechs Maßnahmenpunkte führen zu +2 Prozent, sieben bis zehn zu +4 Prozent und mindestens elf oder eine Vollsanierung zu +6 Prozent. Der Abschlag für einen seit 2012 vollständig unmodernisierten Zustand greift nur nach ausdrücklicher Auswahl und beträgt bei älteren Baujahren bis zu −7 Prozent.
Welche Angaben liefert die Adresse?
Das amtliche Straßenverzeichnis ordnet jeder veröffentlichten Anschrift eine Distanzklasse sowie mögliche Lageindikatoren zu. Relevant sind die Entfernung zu Zentrum und Bahnhof, Straßenlärm, Entfernung zum öffentlichen Verkehr und sehr niedrige Bebauungsdichte. Eine vollständige Adresse setzt diese Werte automatisch. Für unbekannte Anschriften müssen die tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden; eine Schätzung aus Nachbaradressen wäre nicht amtlich belegt.
Wie funktionieren Rundung und Spanne?
Der Korrekturbetrag wird auf Cent gerundet und erst danach zur Basismiete addiert. Im amtlichen Beispiel ergeben 84 Quadratmeter, Baujahr 1964 sowie +17 und −10 Punkte aus 9,63 Euro eine Korrektur von 0,67 Euro. Das Ergebnis sind 10,30 Euro je Quadratmeter und 865,20 Euro monatlich.
Die Wohnfläche wird vor der Tabellenzuordnung kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Quadratmetergrenzen der Spanne werden ebenfalls auf Cent gerundet; daraus entstehen anschließend die Monatsgrenzen.
Die Zweidrittelspanne beträgt ±21 Prozent. Sie beschreibt typische Abweichungen, ersetzt aber keine Begründung für den konkreten Wert. Eine Miete ist nicht allein deshalb zulässig, weil sie innerhalb der Spanne liegt; rechtliche Voraussetzungen und besondere Wohnwertmerkmale sind gesondert zu prüfen.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
Soforthilfe beim Anwalt
Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.
Wir sind echte Experten im Mietrecht.
Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.
Unsere digitale Kanzlei
Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.
kostenlose Ersteinschätzung
Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Bohrlöcher in Fliesen: Wann Mieter haften
Streitwertbemessung bei Nutzungsentschädigung nach Mietende
Mietbürgschaft: Wann ist sie wirklich freiwillig?
Schimmel nach Fenstertausch: Wer ist verantwortlich?
Barrierefreier Badumbau: Vermieter darf Sicherheit verlangen
Kündigungssperre bei Wohnungsumwandlung: BGH schützt Mieter
