Mietspiegelrechner Krün
Qualifizierter Mietspiegel Zugspitz Region 2025 · gültig 01.02.2025 bis 31.01.2027
1. Wohnung
Gilt in Krün für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 m², fertiggestellt bis einschließlich 2024. Es werden nur ganzzahlige Wohnflächen entsprechend dem amtlichen Online-Rechner verarbeitet.
2. Modernisierung seit 2010
Nur bei Baujahr vor 1990 und nur bei wesentlicher Gebrauchswerterhöhung gegenüber dem ursprünglichen Zustand.
3. Ausstattung und Beschaffenheit
Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Krün.
Die statistische Zweidrittelspanne beträgt ±20 %. Abweichungen vom Mittelwert sind im Einzelfall zu begründen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.
Alle Angaben ohne Gewähr; amtliche Quellen: Mietspiegel Zugspitz Region 2025 und Dokumentation der Mietspiegelerstellung.
Mietspiegel Krün 2025: Welche Regionaltabelle ist maßgeblich?
Der Mietspiegel Krün 2025 verwendet eine eigene regionale Basistabelle für die Vergleichsraumgruppe 2. Wohnfläche und Baujahr liefern den Ausgangswert; Modernisierung, Sanitärausstattung und weitere Merkmale wirken prozentual darauf. Der Rechner wählt die Krüner Tabelle und zeigt daraus Quadratmeterwert, Monatsmiete und Zweidrittelspanne.
Gilt in Krün ein qualifizierter Mietspiegel?
Ja, für Krün ist die qualifizierte Regionalausgabe nach § 558d BGB maßgeblich. Mieter- und Vermietervertretungen erkannten den qualifizierten Mietspiegel am 15. Januar 2025 an. Sein zweijähriger Zeitraum begann am 1. Februar 2025 und endet am 31. Januar 2027. Er umfasst alle 22 Kommunen des Landkreises Garmisch-Partenkirchen.
Für Krün erfasst er nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser von 30 bis 150 Quadratmetern sowie Baujahre bis 2024. Ausgeschlossen sind unter anderem geförderter oder gewerblich genutzter Wohnraum, Heime, soziale Einrichtungen und kurzfristig vermietete Ferienwohnungen. Überwiegend möblierte oder nicht abgeschlossene Wohnungen sind nicht unmittelbar erfasst.
Wie unterscheidet sich die Krüner Basistabelle?
Krün teilt die Vergleichsraumgruppe 2 mit Bad Kohlgrub, Farchant, Grainau, Uffing und Wallgau. Elf Flächenbereiche und neun Baualtersklassen ergeben 99 Ausgangswerte. Bei 80 bis unter 90 Quadratmetern beträgt die Basis für ein Gebäude aus den Jahren 1975 bis 1984 genau 8,57 Euro. Wechselt das Baualter in die jüngste Gruppe von 2018 bis 2024, steigt der Ansatz auf 10,22 Euro je Quadratmeter.
Bei 84 Quadratmetern und Baujahr 1978 führen Vollsanierung, Barrierearmut und Terrasse zu 22 Prozent Zuschlag. Zusammen mindern fehlender Keller und einfacher Boden den Ansatz um 7 Prozent. Nach Verrechnung bleiben +15 Prozent. Die Cent-Rundung führt zu 9,86 Euro je Quadratmeter oder 828,24 Euro monatlich.
Welche Voraussetzungen gelten für die Merkmale?
Der Modernisierungsblock ist auf Gebäude vor 1990 begrenzt. Wurde seit 2010 vollsaniert, beträgt der Zuschlag 12 Prozent. Eine Teilmodernisierung benötigt mindestens vier veröffentlichte Maßnahmen und zählt einmalig +6 Prozent. Beide Zustände sowie die Alternative „keine Modernisierung“ schließen sich gegenseitig aus.
Mindestens drei von sechs Sanitärmerkmalen ergeben zusammen +2 Prozent. Einbauküche und Balkon oder Terrasse bringen jeweils +6 Prozent, ein allein nutzbarer Garten +5 Prozent. Negative Werte betreffen etwa fehlende feste Heizung, fehlende Nebenräume und einfache Böden. Nur vermieterseitig gestellte Ausstattungen zählen.
Wie ist die Spanne von plus oder minus 20 Prozent zu verstehen?
Sie bezeichnet den statistischen Bereich von 80 bis 120 Prozent des berechneten Mittelwerts. Die Grenzen berücksichtigen Unterschiede, welche die Tabellenmerkmale nicht vollständig erklären. Eine bloße Lage innerhalb dieses Korridors macht eine konkrete Miete nicht automatisch zulässig.
Wer vom Mittelwert abweicht, sollte ein noch nicht eingerechnetes Merkmal nachvollziehbar benennen. Eigenschaften ohne veröffentlichten Zahlenwert dürfen nicht als zusätzlicher Prozentbetrag erfunden werden. Für rechtliche Fragen bleiben außerdem die Umstände des einzelnen Mietverhältnisses entscheidend.
Quelle: Qualifizierter Mietspiegel für die Zugspitz Region 2025.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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