Laufer Mietspiegelrechner
Einfacher Mietenspiegel 2025 · gültig 01.07.2025 bis 30.06.2027
1. Wohnung
Anwendbar auf nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser von 25 bis 140 m² im Stadtgebiet Lauf a.d.Pegnitz. Nicht anwendbar insbesondere auf Sozialwohnungen, überwiegend gewerblich genutzten Wohnraum, Wohnheime und Einzelzimmer; besondere Wohnraumverhältnisse wie Dienst-, Werks-, überwiegend möblierte oder nur vorübergehend vermietete Wohnungen wurden nicht erhoben.
2. Art, Ausstattung und Beschaffenheit
Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale. Die Beträge sind Prozentwerte der Basismiete.
3. Wohnlage
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Lauf a.d.Pegnitz.
Die Zweidrittelspanne beträgt ±17 %. Abweichungen innerhalb der Spanne sind insbesondere anhand nicht aufgeführter Wohnwertmerkmale zu begründen. Nicht bezifferte Merkmale werden nicht automatisch berechnet.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Mietenspiegel der Stadt Lauf a.d.Pegnitz 2025.
Mietspiegel Lauf 2025: Wie entsteht die ortsübliche Vergleichsmiete?
Der Mietspiegel Lauf 2025 kombiniert eine Basismiete nach Wohnfläche und Baualter mit prozentualen Zu- und Abschlägen. Art, Ausstattung, Beschaffenheit und selbst zu prüfende Lagemerkmale können den Wert verändern. Der Rechner saldiert die gewählten Punkte und zeigt anschließend Mittelwert sowie Zweidrittelspanne.
Warum ist die Ausgabe ein einfacher Mietspiegel?
Die Fassung 2025 ist ein einfacher Mietspiegel gemäß § 558c BGB. Zwar waren die Ausgaben 2013 und 2015 qualifiziert, die späteren Werte wurden jedoch mehrfach per Index fortgeschrieben. Weil der aktuellen Ausgabe keine neue Datenerhebung und Auswertung zugrunde liegt, bezeichnet die Broschüre sie ausdrücklich als einfach. Sie gilt vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2027.
Erfasst werden nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser im Stadtgebiet Lauf an der Pegnitz von 25 bis 140 Quadratmetern. Geförderte Wohnungen, Wohnheime und einzelne Zimmer einer Wohnung gehören nicht dazu. Verbilligt überlassener, überwiegend möblierter oder nur vorübergehend vermieteter Wohnraum ist nicht unmittelbar erfasst.
Wie führen Fläche und Baujahr zum Ausgangswert?
Die Wohnfläche wird für die Klassengrenzen kaufmännisch gerundet. Zwölf Größenbereiche und acht Baualtersklassen ergeben 96 Basismietfelder. Für eine 84 Quadratmeter große Wohnung von 1969 gilt die Kombination 75 bis 89 Quadratmeter und Baujahr 1964 bis 1977. Der Ausgangswert beträgt dort 7,19 Euro je Quadratmeter.
Im amtlichen Beispiel werden Mansardenlage, Einbauküche, allein nutzbarer Garten und alte PVC-Böden verrechnet. Der Saldo beträgt −4 Prozent. Die Korrektur von −0,2876 Euro wird auf −0,29 Euro gerundet. So entstehen 6,90 Euro je Quadratmeter und 579,60 Euro monatlich.
Welche Merkmale dürfen in die Rechnung einfließen?
Ein frei stehendes Einfamilienhaus, Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte bringt +8 Prozent. Hochwertige Sanitärausstattung zählt ebenfalls +8 Prozent. Aufzug, Garten, Einbauküche, Solaranlage und eine Kochnische in Kleinwohnungen können jeweils +4 Prozent ergeben. Die Kochnische zählt nur bis 50 Quadratmeter.
Abschläge betreffen unter anderem Mansarde, fehlenden Balkon, alte Installationen, bestimmte Einzelöfen, unbeheizte Räume, Souterrain und alte Bodenbeläge. Lagepunkte knüpfen etwa an Einkaufswege, Zentrum, ÖPNV, Ausrichtung oder Lärm an. Da kein amtliches Adressverzeichnis veröffentlicht ist, müssen diese Umstände für das konkrete Gebäude geprüft werden.
Was bedeutet die Spanne von 17 Prozent?
Die Zweidrittelspanne reicht 17 Prozent unter und über den Mittelwert. Für das Beispiel sind das 5,73 bis 8,07 Euro je Quadratmeter beziehungsweise 481,32 bis 677,88 Euro im Monat. Die Monatsgrenzen werden aus den gerundeten Quadratmeterwerten gebildet.
Ein Wert innerhalb der Spanne ist nicht automatisch rechtlich zulässig. Größere Abweichungen vom Mittelwert sollen vor allem mit nicht bereits aufgeführten Wohnwertmerkmalen begründet werden. Hinzu kommen die allgemeinen Voraussetzungen für Mieterhöhungen oder Neuvermietungen.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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