Magdeburger Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig 31.01.2026–30.01.2028
1. Wohnung
Anwendbar auf 20 bis 200 m²; Dezimalflächen werden bei 0,5 aufgerundet. Gebäude nach Mai 2023 liegen außerhalb des Geltungsbereichs. Für das in der amtlichen Baujahrstaffel nicht bezifferte Jahr 1925 wird kein Wert geschätzt.
2. Wohnlage
Die drei Wohnlagenwerte für Untergrenze, Median und Obergrenze können manuell oder über das amtliche Straßenverzeichnis gesetzt werden. Bei Straßenbereichen gelten die veröffentlichten geraden beziehungsweise ungeraden Hausnummern.
3. Wohnungsausstattung
Nur vom Vermietenden gestellte Ausstattung berücksichtigen. Der hervorgehobene Betrag ist der Median; Unter- und Obergrenze werden mit den eigenen amtlichen Werten gerechnet.
4. Wohnungsgrundriss
5. Sanitärausstattung
6. Gemeinschaft und Energie
7. Gebäude und weitere Merkmale
Die folgenden Monatsbeträge nur wählen, wenn sie Teil der Grundmiete und nicht gesondert im Mietvertrag ausgewiesen sind.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Magdeburg. Untergrenze, Median und Obergrenze sind drei eigenständige amtliche Modelle; ihre Einzelwerte werden nicht miteinander vermischt.
Der Fortschreibungsfaktor 1,04549 wird nach Addition der wohnflächenabhängigen und monatlichen Beträge angewendet. Nicht gelistete Adressen und nicht bezifferte Baujahre werden nicht geschätzt.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Magdeburg 2026. Amtliche Übersichtsseite der Landeshauptstadt Magdeburg.
Mietspiegel Magdeburg 2026: Drei Rechenpfade richtig zusammenführen
Der Mietspiegel Magdeburg 2026 berechnet Median, Untergrenze und Obergrenze getrennt voneinander. Wohnfläche, Baualter, Ausstattung und die genaue Adresse wirken mit eigenen Eurobeträgen auf alle drei Werte. Der Rechner oben hält diese Rechenpfade auseinander und wendet am Ende den amtlichen Fortschreibungsfaktor an.
Wie lange gilt der qualifizierte Mietspiegel?
Die Landeshauptstadt veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB. Interessenvertretungen und Stadtrat haben die Fortschreibung anerkannt. Sie gilt vom 31. Januar 2026 bis längstens 30. Januar 2028 und kann vorher durch eine Neuerstellung abgelöst werden. Die Datenerhebung hatte den Stichtag 1. Mai 2023; die Indexanpassung bezieht sich auf den 1. Mai 2025.
Erfasst sind frei finanzierte Mietwohnungen sowie vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser im Stadtgebiet. Der unmittelbare Größenbereich reicht von 20 bis 200 Quadratmetern; Gebäude mussten bis Mai 2023 errichtet sein. Preisgebundener Wohnraum, Wohnheime, Untermietverhältnisse und weitere Sonderfälle sind ausgeschlossen. Verglichen wird die monatliche Nettokaltmiete.
Welche Angaben fließen in die Berechnung ein?
Den Ausgangspunkt bilden 181 wohnflächenabhängige Basiswerte für volle Quadratmeter von 20 bis 200. Dezimalflächen werden nur für die Auswahl dieses Tabellenwerts kaufmännisch gerundet. Anschließend kommen getrennte Zu- und Abschläge für Baujahr, Wohnungsausstattung, Grundriss, Sanitär, Gemeinschaftseinrichtungen, Energie, Gebäude und weitere Merkmale hinzu.
Die Wohnlage wird nicht pauschal als einfach, mittel oder gut gewählt. Das Straßenverzeichnis weist vielmehr für Straße und teilweise Hausnummernbereich jeweils drei konkrete Lagebeträge aus. Für das Jahr 1925 enthält die Baualterstabelle eine Lücke zwischen „vor 1925“ und „1926 bis 1959“. Der Rechner weist diesen Quellenbefund offen aus, statt eine Klasse zu erfinden.
Warum dürfen die drei Spalten nicht gemischt werden?
Untergrenze, Median und Obergrenze beruhen auf drei unabhängigen statistischen Modellen. Deshalb muss jeder Pfad von der Basismiete bis zum Ergebnis in derselben Spalte bleiben. Einzelne günstigere oder ungünstigere Werte aus anderen Spalten zu kombinieren, wäre methodisch falsch.
Nach Addition aller wohnflächenabhängigen Beträge wird jede Quadratmetersumme mit der tatsächlichen Fläche multipliziert. Falls Stellplatz oder Einbauküche Bestandteil der Grundmiete sind, kommen eigene Monatszuschläge hinzu. Erst dann wird das Zwischenergebnis mit 1,04549 multipliziert und auf Cent gerundet.
Was zeigt das amtliche Magdeburger Beispiel?
Die Beispielwohnung hat 85 Quadratmeter, Baujahr 2018 und liegt am Adelheidring. Nach Ausstattung, Lage und Baualter ergeben sich vor der Fortschreibung 7,83 Euro, 8,56 Euro und 9,92 Euro je Quadratmeter. Nach Flächenmultiplikation und Indexfaktor lautet das Ergebnis 760,70 Euro monatlich, mit einer Spanne von 695,83 bis 881,56 Euro.
Der Median ist der wichtigste Orientierungswert. Eine Abweichung darüber sollte anhand der Wohnung als Ganzes begründet werden. Auch eine vollständig berechnete Spanne entscheidet jedoch nicht allein über die rechtliche Zulässigkeit einer Miete oder Mieterhöhung.
Quelle: Mietspiegel der Landeshauptstadt Magdeburg 2026, 1. Auflage.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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