Mietspiegelrechner Murnau a. Staffelsee
Qualifizierter Mietspiegel Zugspitz Region 2025 · gültig 01.02.2025 bis 31.01.2027
1. Wohnung
Gilt in Murnau a. Staffelsee für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 m², fertiggestellt bis einschließlich 2024. Es werden nur ganzzahlige Wohnflächen entsprechend dem amtlichen Online-Rechner verarbeitet.
2. Modernisierung seit 2010
Nur bei Baujahr vor 1990 und nur bei wesentlicher Gebrauchswerterhöhung gegenüber dem ursprünglichen Zustand.
3. Ausstattung und Beschaffenheit
Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Murnau a. Staffelsee.
Die statistische Zweidrittelspanne beträgt ±20 %. Abweichungen vom Mittelwert sind im Einzelfall zu begründen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.
Alle Angaben ohne Gewähr; amtliche Quellen: Mietspiegel Zugspitz Region 2025 und Dokumentation der Mietspiegelerstellung.
Mietspiegel Murnau 2025: Wie rechnen Tabelle und Merkmale zusammen?
Der Mietspiegel Murnau 2025 nutzt eine Basismiete für Größe, Baualter und regionales Mietniveau. Prozentuale Merkmale für Sanierung, Bad und weitere Ausstattung verändern diesen Betrag. Der Rechner verwendet die für Murnau a. Staffelsee vorgesehene Tabelle und rechnet mit der in der Broschüre gezeigten Cent-Rundung weiter.
Ist die regionale Ausgabe rechtlich qualifiziert?
Ja, der Mietspiegel der Zugspitz Region wurde als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt. Die Anerkennung durch die beteiligten Interessenvertretungen erfolgte am 15. Januar 2025. Der veröffentlichte Zeitraum reicht vom 1. Februar 2025 bis 31. Januar 2027.
In Murnau gilt er für frei finanzierte Mietwohnungen und vermietete Häuser von 30 bis 150 Quadratmetern und bis Baujahr 2024. Nicht umfasst sind beispielsweise geförderte Wohnungen, Wohnheime, soziale Einrichtungen, gewerblich genutzter Wohnraum und kurzzeitig vermietete Ferienwohnungen. Möblierte oder nicht abgeschlossene Wohnungen wurden nicht ausreichend erfasst.
Warum hat Murnau eine eigene Vergleichsraumgruppe?
Die gemeinsame Ausgabe bildet unterschiedliche regionale Mietniveaus über fünf Tabellen ab. Murnau gehört mit Garmisch-Partenkirchen, Riegsee und Seehausen zur Gruppe 1. Elf Wohnflächenbereiche treffen dort auf neun Baualtersklassen. Das ergibt 99 Basismieten.
Für 80 bis unter 90 Quadratmeter nennt die Tabelle 9,48 Euro bei Gebäuden bis 1918, 9,27 Euro für 1975 bis 1984 und 11,05 Euro bei Baujahr 2018 bis 2024. Die Auswahl einer Tabelle aus einer anderen Gemeinde würde daher schon vor den Ausstattungsmerkmalen zu einem falschen Ausgangswert führen.
Wie funktioniert die amtliche Beispielrechnung?
Eine Wohnung mit 84 Quadratmetern und Baujahr 1978 startet bei 9,27 Euro. Vollsanierung seit 2010 zählt +12 Prozent, Barrierearmut +4 Prozent und Terrasse +6 Prozent. Fehlender Keller bringt −2 Prozent, einfacher Boden −5 Prozent. Insgesamt verbleiben +15 Prozent.
Die auf Cent gerundete Korrektur beträgt 1,39 Euro. So entstehen 10,66 Euro je Quadratmeter und 895,44 Euro im Monat. Eine Teilmodernisierung zählt nur bei mindestens vier veröffentlichten Maßnahmen. Ab Baujahr 1990 entfallen die Modernisierungsoptionen vollständig. Sanitärmerkmale führen erst ab drei Treffern zu einem einmaligen Zuschlag von 2 Prozent.
Was lässt sich aus der 20-Prozent-Spanne ablesen?
Sie umfasst 80 bis 120 Prozent des errechneten Mittelwerts. Beim Beispiel entspricht das rechnerisch 8,53 bis 12,79 Euro je Quadratmeter. Die Spanne fängt verbleibende Unterschiede zwischen ansonsten vergleichbaren Wohnungen auf.
Ihre Ober- und Untergrenze entscheidet nicht allein über die Zulässigkeit der verlangten Miete. Wer den Mittelwert innerhalb der Spanne verlässt, sollte eine noch nicht berücksichtigte Besonderheit konkret begründen. Frei geschätzte Zuschläge für unbezifferte Eigenschaften sind mit dem Mietspiegelmodell nicht vereinbar.
Quelle: Qualifizierter Mietspiegel für die Zugspitz Region 2025.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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