Oer-Erkenschwicker Mietspiegelrechner
Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen · Stand 01.01.2026 · voraussichtliche Laufzeit bis 31.12.2027
1. Wohnung
Maßgeblich ist die Wohnfläche ohne Zusatzräume außerhalb der Wohnung, etwa Keller, Speicher, Waschküche oder Garage.
2. Baualters- und Ausstattungsgruppe
Für diese Baualtersklasse enthält die Mietwerttabelle eine Ausstattungsgruppe.
3. Wohnlage
Normale Wohnlage
Wohnlage ohne besondere Vor- und Nachteile. Sie gilt für den überwiegenden Teil des Stadtgebietes; Belästigungen durch Lärm, Staub oder Geruch gehen nicht über das übliche Maß hinaus.
Einfache Wohnlage
Eine einfache Wohnlage liegt vor, wenn das Wohnen außergewöhnlich beeinträchtigt wird.
Gute Wohnlage
Gute Wohnlagen sind durch aufgelockerte, ein- bis zweigeschossige Bebauung in ruhiger, durchgrünter und verkehrsgünstiger Lage gekennzeichnet.
4. Wohnungsgröße und Garten
Für Wohnungen von 45 bis unter 100 m² ist keine Größenkorrektur vorgesehen.
Für die Alleinnutzung eines Gartens ist ein Zuschlag bis höchstens 5 % möglich.
5. Gebäudetyp
Der Mietspiegel ist auf Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens zwei Familien ausgerichtet.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Oer-Erkenschwick. Ausgangspunkt ist die veröffentlichte Mietspanne der passenden Baualters-, Ausstattungs- und Wohnlagegruppe; bezifferte Größen- und Gartenzu-/abschläge werden auf beide Spannenwerte angewandt.
Für Einfamilienhäuser lässt der Mietspiegel einen angemessenen Zuschlag zu, veröffentlicht dafür aber keinen festen Prozentsatz. Der Rechner weist diesen Prüfpunkt deshalb aus, berechnet jedoch keinen erfundenen Standardwert. Typische Zechenhäuser sind von dieser Regel ausgenommen. Wesentliche Abweichungen bei Ausstattung, Erhaltungszustand oder Grundriss können mietbeeinflussend sein, sind im Mietspiegel aber ebenfalls nicht beziffert.
Vorhandene oder fehlende Balkone, Terrassen oder Freisitze rechtfertigen weder Zu- noch Abschläge. Grund- und Sonderausstattung ist nur zu berücksichtigen, wenn sie vom Vermieter eingebracht wurde. Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Mietspiegel 2026 für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Oer-Erkenschwick, Stand 01.01.2026.
Mietspiegel Oer-Erkenschwick 2026: Wie finden Sie die richtige Spanne?
Der Mietspiegel Oer-Erkenschwick 2026 ordnet eine Wohnung unmittelbar einer Baujahres-, Ausstattungs- und Wohnlagenspalte zu. Das Ergebnis ist eine veröffentlichte Mietspanne, kein amtlicher Einzelwert. Ein zusätzlich angezeigter Mittelwert wird nur aus beiden Grenzen errechnet und dient der Orientierung.
Welche Grundlage gilt in Oer-Erkenschwick?
Die Ausgabe mit Stand 1. Januar 2026 dient als Richtlinie für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen im Stadtgebiet. Die Broschüre weist keine Anerkennung als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB aus. Sie ist daher als einfacher Mietspiegel einzuordnen und läuft voraussichtlich bis Ende 2027.
Herausgeberin ist die Stadt Oer-Erkenschwick unter Beteiligung der örtlichen Vermieter- und Mietervertretungen. Die Tabelle ist auf Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens zwei Familien ausgerichtet. Ausgewiesen wird die Miete ohne umlagefähige Betriebskosten.
Wie ist die Mietwerttabelle aufgebaut?
Zwölf Hauptgruppen und mehrere Untergruppen bilden insgesamt 16 Tabellenzeilen. Altbauten bis 1947 werden nach Grundausstattung und Modernisierung unterschieden. Danach folgen Baujahresklassen bis zur offenen Gruppe ab 2021. Für jede Zeile gibt es eigene Spannen in einfacher, normaler und guter Wohnlage.
Eine Wohnung von 1981 bis 1990 liegt in Gruppe VI. In normaler Wohnlage nennt die Tabelle 6,71 bis 7,25 Euro pro Quadratmeter, in guter Lage 7,34 bis 7,95 Euro.
Die jüngste Gruppe gilt für Baujahre ab 2021. Ihre Spanne reicht je nach Wohnlage von 8,80 bis 9,39 Euro bis zu 10,35 bis 11,27 Euro pro Quadratmeter.
Welche Zu- und Abschläge nennt die Quelle?
Für Wohnungen unter 45 Quadratmetern ist ein Zuschlag bis fünf Prozent möglich, ab 100 Quadratmetern ein entsprechender Abschlag. Alleinige Gartennutzung kann ebenfalls bis zu fünf Prozent Zuschlag rechtfertigen. Diese Ansätze werden addiert und auf beide Spannenränder angewandt.
Für Einfamilienhäuser erwähnt die Broschüre einen angemessenen Zuschlag, nennt aber keinen Prozentsatz; typische Zechenhäuser sind ausgenommen. Der Rechner erfindet dafür keinen Betrag. Balkone, Terrassen oder Freisitze rechtfertigen ausdrücklich weder Zu- noch Abschläge.
Wann gilt eine Wohnung als modernisiert?
Modernisierung verlangt ein Maßnahmenbündel, das Ausstattung und baulichen Zustand wesentlich und nachhaltig verbessert. Für Altbauten bis 1947 gilt dann Gruppe II, für Wohnungen von 1948 bis 1960 Gruppe III c. Einzelne übliche Arbeiten reichen nicht automatisch.
Zu den genannten Maßnahmen zählen unter anderem Heizung, Sanitär, Fenster, Elektroanlagen, Wärme- und Schallschutz sowie Verbesserungen von Grundriss und Innenausbau.
Wie ist das Ergebnis einzuordnen?
Die Spanne lässt Raum für Erhaltungszustand, Grundriss und nicht bezifferte Ausstattungsunterschiede. Deren tatsächliche Bedeutung bleibt im Einzelfall zu begründen. Deshalb ist auch eine Lage innerhalb der berechneten Spanne kein automatischer Nachweis, dass eine Vereinbarung oder Erhöhung rechtlich wirksam ist.
Quelle: Mietspiegel 2026 für nicht preisgebundene Wohnungen in Oer-Erkenschwick.
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