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Oldenburger Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2025 (Fortschreibung) · gültig seit 11.10.2025

1. Wohnung

Anwendbar auf 20 bis 200 m²; die Wohnfläche wird nach der amtlichen Vorgabe kaufmännisch auf volle Quadratmeter gerundet. Bei später errichteten Wohnungen in bestehenden Gebäuden gilt das Ausbaujahr.

2. Sanitärausstattung

Nur Merkmale berücksichtigen, die vom Vermietenden gestellt werden.

3. Wohnungsausstattung

Nur vom Vermietenden gestellte Merkmale berücksichtigen.

4. Modernisierung

Nur Erneuerungen ab 1. Januar 2010, die den Gebrauchswert gegenüber dem ursprünglichen Zustand wesentlich erhöht haben.

5. Wohnlage

Die Wohnlage kann manuell gewählt oder über das amtliche Straßen- und Bereichsverzeichnis gesetzt werden. Unveröffentlichte Einzeladressen werden nicht geschätzt.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Oldenburg. Die Zweidrittelspanne reicht von −15 % bis +14 % um den Mittelwert; eine Abweichung innerhalb der Spanne setzt nicht bereits berechnete oder wesentlich vom ortsüblichen Standard abweichende Wohnwertmerkmale voraus.

Die Wohnlagenzuordnung verwendet ausschließlich die von der Stadt veröffentlichten Ganzstraßen-, Einzel- und Bereichsangaben. Unbekannte Adressen werden nicht geschätzt.

Der Mietspiegel gilt nicht für preisgebundenen Wohnraum und insbesondere nicht für Wohnungen oder Häuser ohne eine vom Vermietenden bereitgestellte Heizung.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Oldenburg 2025 (Fortschreibung). Amtliche Übersichtsseite der Stadt Oldenburg.


Mietspiegel Oldenburg 2025: Wie entsteht der mittlere Mietwert?

Der Mietspiegel Oldenburg 2025 beginnt mit einer wohnflächengenauen Basismiete. Prozentuale Werte für Baujahr, Wohnlage, Sanitär, Ausstattung und Modernisierung verändern anschließend den Quadratmeterpreis. Der Rechner hält diese Rechenfolge ein und verwendet für die Monatsmiete die tatsächliche, nicht die gerundete Wohnfläche.

Welchen Rechtscharakter hat die Fortschreibung?

Sie ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB und gilt laut Broschüre seit dem 11. Oktober 2025. Die Stadt Oldenburg gibt ihn gemeinsam mit örtlichen Interessenvertretungen heraus. Sein Bereich umfasst nicht preisgebundene Wohnungen und vermietete Häuser von 20 bis 200 Quadratmetern, sofern eine Heizung vom Vermieter gestellt wird.

Studierenden- und Jugendwohnheime, nur vorübergehend vermieteter Wohnraum sowie weitere Sonderwohnformen wurden nicht erfasst. Die letzte Baujahresklasse endet 2022. Für jüngere Wohnungen liefert die Tabelle deshalb keinen Wert. Ausgewiesen wird die monatliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und gesonderte Zusatzkosten.

Wie werden Basismiete und Merkmale verrechnet?

Die Grundtabelle enthält 181 Werte für jeden vollen Quadratmeter zwischen 20 und 200. Für die Auswahl wird eine Dezimalfläche kaufmännisch gerundet. Es folgen neun Baujahrsstufen von minus 11 bis plus 10 Prozent und sieben adressbezogene Wohnlagen von minus 10 bis plus 7 Prozent.

Hinzu kommen bezifferte Merkmale wie bodengleiche Dusche, Handtuchheizkörper, Einbauküche, hochwertiger Boden, Aufzug oder Stellplatz. Seit 2010 erneuerte Sanitär- oder Elektroinstallationen zählen plus 5 Prozent; wurden beide Bereiche erneuert, gelten zusammen plus 9 Prozent. Diese Alternativen dürfen nicht addiert werden.

Welche Rundung und Spanne sind maßgeblich?

Alle Prozentpunkte werden zunächst saldiert. Der daraus entstehende Zu- oder Abschlag wird auf Cent je Quadratmeter gerundet und mit der Basismiete addiert. Erst dieser mittlere Wert wird mit der tatsächlichen Fläche multipliziert. Die Zweidrittelspanne liegt asymmetrisch bei minus 15 bis plus 14 Prozent.

Eine Position abseits des Mittelwerts braucht Merkmale, die das Modell nicht erfasst oder die besonders stark vom üblichen Standard abweichen. Die bloße Lage innerhalb der Spanne beantwortet daher noch keine Rechtsfrage.

Wie lässt sich die Rechnung kontrollieren?

Das amtliche Beispiel nutzt 65 Quadratmeter, Baujahr 1974, Einbauküche, Wohnlage A und eine 2015 erneuerte Elektroinstallation. Zur Basismiete von 8,33 Euro kommen insgesamt 7 Prozent. Der gerundete Zuschlag beträgt 0,58 Euro; Ergebnis sind 8,91 Euro je Quadratmeter und 579,15 Euro monatlich. Die Monatsbandbreite reicht von 492,28 bis 660,23 Euro.

Bei geteilten Straßen sollten Sie den veröffentlichten Hausnummernbereich sorgfältig prüfen. Selbst geschaffene und nicht erstattete Ausstattungen zählen nicht. Damit bleiben Flächenrundung, Adresse und Urheberschaft jedes Merkmals im Rechenweg nachvollziehbar.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel der Stadt Oldenburg 2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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