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Peine Mietspiegelrechner

Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2026 · gültig seit 01.03.2026

1. Grundangaben

Maßgeblich sind das Jahr der Bezugsfertigkeit des Gebäudes beziehungsweise bei nachträglichem Dachausbau das der Wohnung und nur vom Vermieter bereitgestellte Merkmale.

2. Bad/WC und Küche

Die Orientierungshilfe ist nicht Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels. Nur tatsächlich zutreffende Merkmale auswählen; der neutrale Zustand zählt 0 Punkte.

−10 Punkte
+10 Punkte
+10 Punkte
−10 Punkte
+10 Punkte
+10 Punkte

3. Wohnung und Gebäude

−10 Punkte
−10 Punkte
+10 Punkte
−10 Punkte
−10 Punkte
+10 Punkte
−10 Punkte
+10 Punkte
−10 Punkte
+10 Punkte
−10 Punkte
+10 Punkte
−10 Punkte
+10 Punkte
+10 Punkte
+10 Punkte

Die Abschläge „keine Gegensprechanlage“ und „kein elektrischer Türöffner“ gelten amtlich nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser und werden dort automatisch gesperrt.

4. Energie und Wohnlage

+20 kWh

Liegt der Kennwert ohne Warmwasserbereitung vor, werden amtlich pauschal 20 kWh/(m²·a) hinzugerechnet. Bis 75 gibt es +25 Punkte, ab 130 gibt es −25 Punkte.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Peine. Die Punktorientierung ist nicht Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels.

Eine positive 10-Punkte-Zelle der amtlichen Orientierungstabelle trägt keine Merkmalsbezeichnung und wird deshalb nicht als frei erfundene Auswahl angeboten. Weitere Besonderheiten des Einzelfalls sind sachgerecht zu würdigen.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der amtliche Mietspiegel Peine 2026.


Mietspiegel Peine 2026: Wie führen Wohnwertpunkte zum Ergebnis?

Der Mietspiegel Peine 2026 verbindet eine Spannentabelle mit positiven und negativen Wohnwertpunkten. Wohnfläche und Baujahr liefern zunächst Mittelwert und Vierfünftelspanne. Der Punktesaldo bestimmt anschließend, welcher Anteil des Abstands zur unteren oder oberen Grenze auf die Wohnung entfällt.

Bis wann gilt der qualifizierte Mietspiegel?

Die von Mieter- und Vermietervertretungen anerkannte Fortschreibung gilt vom 1. März 2026 bis 28. Februar 2028 als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Sie hebt die Werte der Erhebung 2023 anhand des Verbraucherpreisindex um 4,41 Prozent an. Herausgeberin ist die Stadt Peine.

Erfasst werden freifinanzierte Wohnungen mit Innen-WC, Bad oder Dusche und Sammelheizung. Penthouse-, Maisonette- und geförderte Wohnungen, Wohnheime, möblierte Einheiten und weitere Sonderfälle sind ausgenommen. Die Beträge sind Nettokaltmieten ohne Betriebs- oder besondere Zuschlagskosten.

Wie ist die Mietwerttabelle aufgebaut?

Vier Größen- und sechs Baualtersklassen ergeben 24 mögliche Felder. Davon enthalten 22 einen Mittelwert und zwei Spannenwerte. A6 und D4 bleiben wegen zu weniger Fälle leer; A5, D2 und D5 besitzen nur bedingte Aussagekraft. Fehlende Werte dürfen nicht aus benachbarten Feldern abgeleitet werden.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist die Geschosswohnungstabelle nur mit einer Sonderregel nutzbar: Nach der Spanneneinordnung kommen 1,03 Euro je Quadratmeter hinzu. Zwei Abschläge für fehlende Türtechnik gelten dort nicht.

Welche Punkte verändern den Mittelwert?

Die Orientierungshilfe beziffert 34 eindeutig benannte Merkmale. Bad, Küche, Raumzuschnitt, Gebäudetechnik, Energie, Umfeld und Wohnlage können Werte zwischen minus 30 und plus 30 Punkten beitragen. Der Saldo wird bei minus oder plus 100 begrenzt. Die Hilfe selbst ist nicht Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels.

Bei positivem Saldo wird dieser Prozentsatz auf die Differenz zwischen Mittel- und Oberwert angewandt, bei negativem Saldo auf den Abstand zum Unterwert. Der Betrag wird auf Cent gerundet. Liegt ein Energiekennwert ohne Warmwasser vor, sind vor der Einstufung 20 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr hinzuzurechnen.

Was verdeutlichen die amtlichen Beispiele?

Im Feld A3 stehen 7,70 Euro als Mittelwert und 9,81 Euro als Oberwert. Ein Saldo von plus 60 Punkten nutzt 60 Prozent der Differenz von 2,11 Euro. Gerundet entstehen 8,97 Euro je Quadratmeter. Das Einfamilienhausbeispiel D6 erreicht nach Punktabzug 8,41 Euro und nach dem Hauszuschlag 9,44 Euro.

Diese Rechenwege begründen eine Position innerhalb der amtlichen Spanne, ersetzen aber keine Prüfung des einzelnen Mietverhältnisses. Entscheidend sind nur vermieterseits gestellte Merkmale. Auch die Punktkappung muss im Rechenweg sichtbar bleiben. Modernisierung wirkt ausschließlich über veröffentlichte Einzelmerkmale; eine zusätzliche pauschale Modernisierungsstufe gibt es nicht.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Stadt Peine – Fortschreibung 2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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