Ravensburger Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig seit 01.10.2026
1. Wohnung
Anwendbar auf nicht preisgebundenen Wohnraum von 30 bis 150 m²; die jüngste Baujahresklasse endet 2025. Die Tabellenwahl verwendet volle Quadratmeter nach Rundung, der Monatswert die tatsächliche Wohnfläche. Bei späterem An-/Ausbau oder einer neubaugleichen Generalsanierung gilt das Jahr der Fertigstellung.
Nicht anwendbar insbesondere auf Sozialwohnungen, Studierenden- und Jugendwohnheime sowie vorübergehend vermieteten Wohnraum. Für einzelne WG-Zimmer, Wohnungen ohne eigenen Eingang, vertraglich (teil-)gewerblich genutzten oder über Einbauküchen und Einbauschränke hinaus möblierten Wohnraum ist der Mietspiegel nicht unmittelbar anwendbar.
2. Wohnungs- und Gebäudeausstattung
Nur vom Vermieter gestellte und nicht selbst finanzierte Merkmale berücksichtigen. Die Punktesumme wird einmalig nach der amtlichen Stufentabelle in einen Prozentwert umgerechnet.
Zuschlagsmerkmale
Abschlagsmerkmale
Gehobene Sanitärausstattung
3. Modernisierungsmaßnahmen
Nur vom Vermieter vorgenommene Modernisierungen berücksichtigen. Übliche Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten zählen nicht.
Nach einem solchen Wechsel entfallen die Modernisierungszuschläge. Die Ausstattung bleibt gesondert zu beurteilen.
Nachträgliche Außenwanddämmung seit 2010
Nur bei Gebäuden mit Baujahr vor 2010.
Sanitäreinrichtungen seit 2016 modernisiert
4. Kleinräumige Wohnlage
Die Infrastrukturpunkte berücksichtigen die Entfernungen zu Schulen, Bushaltestellen und Supermärkten. Sie werden bei einer eindeutigen Adresse automatisch übernommen. Ohne Adresse bitte das amtliche Straßenverzeichnis verwenden.
Die Summe ergibt einmalig −2 %, ±0 %, +2 % oder +5 %.
5. Adresse und Stadtteil
Stadtteil und Infrastrukturpunkte können manuell gewählt oder aus dem amtlichen Straßenverzeichnis übernommen werden. (g) bezeichnet gerade und (ug) ungerade Hausnummern. Bei geteilten Straßen ist der veröffentlichte Hausnummernbereich auszuwählen; unbekannte Adressen werden nicht geschätzt.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Ravensburg.
Die Zweidrittelspanne beträgt ±17 %. Abweichungen nach oben erfordern eine nachvollziehbare Begründung durch nicht erfasste Besonderheiten oder qualitative Unterschiede. Eine Miete innerhalb der Spanne ist nicht allein deshalb rechtlich zulässig.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Ravensburg 2026 und Dokumentation der Mietspiegel Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg 2026.
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Mietspiegel Ravensburg 2026: Welche Merkmale bestimmen die Vergleichsmiete?
Der Mietspiegel Ravensburg 2026 zeigt das Mietniveau vergleichbarer Wohnungen im Stadtgebiet. Die neue Ausgabe beruht auf einer eigenen Datenerhebung. Sie verändert neben den Grundmieten auch die Bewertung von Ausstattung, Modernisierung und Lage. Der Mietspiegelrechner oben führt diese Bausteine zu Ihrer ortsüblichen Vergleichsmiete zusammen.
Seit wann gilt der Ravensburger Mietspiegel 2026?
Die Neuerstellung gilt seit dem 1. Oktober 2026 als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Die Stadt beauftragte das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung mit der wissenschaftlichen Auswertung. Ravensburgs Gemeinderat erkannte die Ergebnisse am 28. September 2026 an. Mietstichtag der gemeinsamen Befragung mit vier Nachbarkommunen war der 1. Januar 2026.
Der Anwendungsbereich umfasst nicht preisgebundenen Wohnraum mit 30 bis 150 Quadratmetern. Sozialwohnungen, Studierenden- und Jugendwohnheime sowie vorübergehend vermieteter Wohnraum sind ausgeschlossen. Für einzelne WG-Zimmer, Wohnungen ohne eigenen Eingang und weitergehend möblierten Wohnraum ist der Mietspiegel nicht unmittelbar anwendbar. Eine Einbauküche allein fällt nicht unter diesen Möblierungsvorbehalt.
Vergleichen Sie die Ergebnisse mit Ihrer Nettokaltmiete. Betriebskosten, Heizkosten, Garagen- oder Stellplatzentgelte und Möblierungszuschläge gehören nicht dazu.
Wie entstehen Grundmiete und Ausstattungszuschläge?
Wohnfläche und Baujahr bestimmen eine Basismiete, die anschließend durch prozentuale Zu- und Abschläge verändert wird. Die Ravensburger Tabelle enthält 270 Grundwerte aus 30 Flächenzeilen und neun Baujahresklassen. Die jüngste Klasse reicht von 2021 bis 2025. Maßgeblich ist normalerweise das Jahr der Bezugsfertigkeit.
Die Ausstattungspunkte werden zunächst addiert und dann über eine eigene Tabelle umgerechnet. Beispielsweise ergeben zwei Pluspunkte einen Zuschlag von sieben Prozent. Eine fehlende komplette Einbauküche zählt −3 Punkte, eine Fußbodenheizung in mindestens der Hälfte der Räume +3 Punkte. Selbst finanzierte Mieterausstattung bleibt unberücksichtigt, wenn der Vermieter die Kosten nicht erstattet hat.
Für gehobene Sanitärausstattung gibt es gesondert +5 Prozent. Dafür müssen die Spritzwasserbereiche geschützt und Bodenfliesen oder gleichwertige Beläge vorhanden sein. Zusätzlich sind mindestens zwei Merkmale nötig: Fußbodenheizung, Badewanne und separate Dusche, eine Dusche mit höchstens zwei Zentimetern Schwelle oder ein Handtuchheizkörper.
Welche Modernisierungen und Lagewerte zählen?
Berücksichtigt werden bestimmte Außenwanddämmungen, modernisierte Sanitäreinrichtungen sowie getrennte Werte für die kleinräumige Lage und den Stadtteil. Außenwanddämmung seit 2010 kann bei Baujahren vor 2010 einen Zuschlag von drei Prozent ergeben. Die volle Wertung verlangt mindestens 16 Zentimeter Dämmstärke und eine komplette Dämmfläche. Dünnere Dämmung oder Teilflächen ab 50 Prozent erlauben eine halbe Wertung.
Für seit 2016 modernisierte Sanitäreinrichtungen gilt bei Baujahren vor 2016 ein Zuschlag von fünf Prozent. Erfasst sein müssen mindestens Fliesen, Badewanne oder Duschtasse und Waschbecken. Nach einer neubaugleichen Generalsanierung mit Wechsel der Baujahresklasse entfallen die Modernisierungszuschläge. Übliche Renovierungsarbeiten reichen ebenfalls nicht aus.
Das Straßenverzeichnis liefert adressbezogene Infrastrukturpunkte für Schulen, Bushaltestellen und Supermärkte. Hinzu kommen gegebenenfalls Weitsicht und die Ausrichtung zum Garten oder Hof. Die Summe führt zu einem Lagewert zwischen −2 und +5 Prozent. Davon getrennt zählt der Stadtteil: etwa +7 Prozent in der Altstadt, +2 Prozent in der Südstadt oder −14 Prozent in Schmalegg. Gerade und ungerade Hausnummern können unterschiedliche Infrastrukturpunkte erhalten.
Was bedeuten Mittelwert und Mietspanne im Beispiel?
Das amtliche Beispiel ergibt einen Mittelwert von 701,69 Euro monatlich und eine Zweidrittelspanne von 582,40 bis 820,98 Euro. Die Wohnung hat 65 Quadratmeter und Baujahr 1990. Ihre Basis beträgt 10,38 Euro je Quadratmeter. Einfacher Bodenbelag, gehobene Sanitärausstattung und Südstadtlage ergeben zusammen +4 Prozent. Daraus folgen 10,7952 Euro je Quadratmeter, die erst für die Monatsmiete auf Cent gerundet werden.
Die Spanne beträgt ±17 Prozent. Abweichungen nach oben erfordern eine nachvollziehbare Begründung, etwa durch nicht erfasste Besonderheiten oder deutlich abweichende Qualität. Die Spanne allein entscheidet nicht über die Rechtmäßigkeit einer Miete oder die Zulässigkeit einer Mieterhöhung.
Quelle: Qualifizierter Mietspiegel von Ravensburg 2026 für nicht preisgebundenen Wohnraum und Dokumentation der Mietspiegel Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg 2026, September 2026.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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