Mietspiegelrechner Rosendahl
Qualifizierter Mietspiegel · Stand 01.12.2024 · gültig bis 30.11.2026
1. Grundangaben
Die Tabellenfelder gelten für 30 bis 120 m² und Baujahre von 1950 bis 2023. Nur Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser können mit den veröffentlichten Größenabschlägen bis 180 m² eingeordnet werden.
2. Gebäude- bzw. Wohnungsart
3. Ausstattung
Alle mehrheitlich in der Wohnung vorhandenen Merkmale berücksichtigen. Aus der Punktesumme ergeben sich −9 %, −5 %, 0 %, +5 % oder +8 %. Überschneidungen mit Modernisierungsmerkmalen dürfen nicht doppelt bewertet werden.
Alternativmerkmale
Positive Merkmale
Negative Merkmale
Mit 0 Punkten bewertet und daher ohne Eingabefeld: kombinierte Warmwasserbereitung, Wasch-/Trockenraum, Einbaumöbel, Gäste-WC, Einbauwanne, Breitbandanschluss, BUS-System, zusätzlicher Kaminofen, Keller-/Dachbodenraum und PV-Anlage mit Mieterstrom.
4. Wohnlage
Bei den „bis zu“-Werten verwendet die jeweilige Auswahl den vollen veröffentlichten Ansatz. Die konkrete Höhe ist im Einzelfall zu beurteilen.
Eine gute Lage begründet sich durch das Vorhandensein von mindestens drei der nachstehenden Merkmale:
- günstig erreichbare Infrastrukturen des täglichen und nichttäglichen Bedarfs
- zentrale Wohnlage
- ruhige Wohnlage
- aufgelockerte Bauweise
Eine einfache Lage liegt vor, wenn keines der vorgenannten Merkmale vorhanden ist. Der Abschlag einer einfachen Lage (bis zu 9 %) darf auch bei vorkommenden Immissionen nicht überschritten werden. Eine Wohnlage im Außenbereich ist nicht mit einer einfachen Lage gleichzusetzen, sondern ist separat zu betrachten. Für Darfeld, Holtwick und Osterwick konnte statistisch kein eigener Ortsteil-Zu- oder -Abschlag nachgewiesen werden.
5. Modernisierung
Modernisierungszuschläge gelten nur für Wohnungen bis Baujahr 2001. Die Zeitangaben beziehen sich auf den Stichtag 01.12.2024. Reine Instandhaltung genügt nicht.
Ab 18 Punkten wird statt eines Zuschlags der Tabellenwert der Baualtersklasse des Abschlussjahres abzüglich 5 % verwendet.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Gemeinde Rosendahl. Die prozentualen Zu- und Abschläge beziehen sich auf den Mittelwert des Tabellenfeldes. Die veröffentlichte Unter-/Oberwertspanne wird nicht prozentual verändert; sie darf laut Mietspiegel im Einzelfall über- oder unterschritten werden.
Der Mietspiegel gilt für unmöblierte, nicht preisgebundene und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Räume. Ausstattungs- und Modernisierungsmerkmale dürfen nicht doppelt bewertet werden.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der qualifizierte Mietspiegel der Gemeinde Rosendahl, Stand 01.12.2024.
Mietspiegel Rosendahl 2024: Wie wirken Ausstattung, Lage und Modernisierung?
Der Mietspiegel Rosendahl 2024 startet mit einer Tabelle aus Wohnfläche und Baualter. Gebäudeart, Ausstattung, Wohnlage und Modernisierung verändern anschließend den Mittelwert. Die veröffentlichte Unter- und Obergrenze bleibt dabei unverändert, weil begründete Zu- und Abschläge den Tabellenkorridor über- oder unterschreiten können.
Welche Grundlage hat der Rosendahler Mietspiegel?
Rechtlich erfüllt die zum 1. Dezember 2024 aufgestellte Ausgabe die Anforderungen eines qualifizierten Mietspiegels nach § 558d BGB. Herausgeberin ist die Gemeinde Rosendahl; bearbeitet wurde die Übersicht von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld. Der zweijährige Veröffentlichungszeitraum endet am 30. November 2026.
Einbezogen sind ausschließlich zu Wohnzwecken vermietete Räume im Gemeindegebiet, sofern weder Preisbindung noch Möblierung vorliegen. Öffentlich geförderte Wohnungen fallen heraus. Die Beträge verstehen sich ohne Betriebs-, Stellplatz- und Garagenkosten.
Wie ist die Basistabelle aufgebaut?
Drei Wohnflächenklassen von 30 bis 120 Quadratmetern treffen auf drei Baualtersklassen von 1950 bis 2023. Jedes der neun Felder enthält Unterwert, Mittelwert und Oberwert. Für 75 Quadratmeter und Baujahr 1985 beträgt der Mittelwert bei neutralen Merkmalen 6,60 Euro pro Quadratmeter; die Tabellenspanne reicht von 5,80 bis 7,55 Euro.
Für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser gelten oberhalb von 120 Quadratmetern besondere Größenabschläge bis 180 Quadratmeter. Andere Wohnungsarten lassen sich dort nicht einordnen.
Wodurch steigt oder sinkt der Tabellenmittelwert?
Die Gebäudeart reicht von null Prozent für typische Mehrfamilienhäuser bis plus neun Prozent für ein freistehendes Einfamilienhaus. Ausstattungsmerkmale werden zunächst in Punkten gesammelt und anschließend einer Staffel von minus neun bis plus acht Prozent zugeordnet. Für Darfeld, Holtwick und Osterwick gibt es keinen eigenen Ortsteilfaktor.
Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen erhalten jeweils vier Prozent Zuschlag. Stellplätze können abhängig von ihrer Art mehrfach in die Ausstattungspunkte eingehen.
Übliche Wohnlage bleibt neutral. Einfache Lage kann bis zu neun Prozent, gute Lage bis zu fünf Prozent und Außenbereich bis zu vier Prozent Abschlag bewirken. Immissionen erlauben bis zu drei Prozent Abschlag; zusammen mit einfacher Lage greift eine Grenze von minus neun Prozent.
Wie wird eine Modernisierung berücksichtigt?
Bis 17 Modernisierungspunkte entstehen gestaffelte Zuschläge von null, drei oder 14 Prozent. Eine umfassende Modernisierung mit 18 bis 22 Punkten wird anders behandelt: Maßgeblich ist die Tabellenklasse des Abschlussjahres, deren Mittelwert anschließend um fünf Prozent sinkt. Ausstattungs- und Modernisierungsmerkmale dürfen nicht doppelt zählen.
Was bedeutet das berechnete Ergebnis?
Alle anwendbaren Prozente werden addiert und auf den Tabellenmittelwert angewandt. „Bis zu“-Werte verlangen eine Begründung am konkreten Objekt. Die unveränderte Tabellenspanne und der korrigierte Mittelwert erfüllen unterschiedliche Aufgaben; weder ein Wert innerhalb noch außerhalb der ursprünglichen Spanne entscheidet allein über die rechtliche Zulässigkeit der Miete.
Quelle: Qualifizierter Mietspiegel der Gemeinde Rosendahl, Stand 1. Dezember 2024.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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