Rudolstädter Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel 2026 · gültig seit 01.01.2026
1. Grundangaben
2. Ausstattungskategorie
Kategorie B verlangt mindestens drei, Kategorie A mindestens sechs der sieben Basiskriterien. Kategorie A Plus verlangt Kategorie A und zusätzlich mindestens sieben der dreizehn Plus-Merkmale. Maßgeblich ist nur die vom Vermieter gestellte Ausstattung.
- zeitgemäßes Bad
- zeitgemäße Küche
- Fenster mit Isolier-/Mehrfachverglasung
- mess- und regelbare moderne Heizung
- zeitgemäße Elektro-, Gas-, Wasser- und Sanitärinstallation
- Wärmedämmung von Wand, Keller und Dach beziehungsweise oberster Geschossdecke
- Sicherheitsausstattung einschließlich Türen, Wechselsprechanlage und Brandschutz
- Gäste-WC; Wanne und Dusche; Balkon oder Terrasse ab 8 m²
- Glasfaseranschluss; mietbarer Stellplatz oder Garage; Energieeffizienzklasse B
- Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung; erneuerbare energetische Anlagen
- Außenrollläden an allen Fenstern; Flächenheizung auf mindestens 50 % der Wohnfläche
- vereinbarte Gartennutzung; separater Wohnungszugang; barrierearmer Zugang
3. Wohnwertmindernde Merkmale
Jedes zutreffende Merkmal zählt −1 Punkt. Mindernde und erhöhende Merkmale werden miteinander verrechnet.
4. Wohnwerterhöhende Merkmale
Jedes zutreffende Merkmal zählt +1 Punkt. Bei einem Saldo von ±5 wird die jeweilige Spannengrenze erreicht.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Rudolstadt.
Die Ausstattungskategorie ist anhand der vollständigen amtlichen Definitionen auf den Seiten 4 und 5 der Broschüre zu prüfen. Für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften gilt der Mietspiegel nicht unmittelbar, kann laut Stadt aber als Anhaltspunkt dienen.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der amtliche Mietspiegel Rudolstadt 2026.
Mietspiegel Rudolstadt 2026: Ausstattung und Spanneneinordnung berechnen
Der Mietspiegel Rudolstadt 2026 verbindet ein Tabellenfeld mit einer rechnerischen Einordnung innerhalb der zugehörigen Mietspanne. Wohnfläche, Bezugsfertigkeit und Ausstattung wählen den Ausgangswert. Ein Saldo aus Lage- und Wohnumfeldmerkmalen verschiebt ihn anschließend nach oben oder unten.
Ist der Rudolstädter Mietspiegel qualifiziert?
Nein, die Stadt bezeichnet ihn ausdrücklich als einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB. Rudolstadt erstellte ihn mit einem Arbeitskreis aus Mieter- und Eigentümervertretungen, Wohnungsunternehmen und einem Sachverständigen. Die angepasste Tabelle gilt seit dem 1. Januar 2026; ein Enddatum nennt die Broschüre nicht.
Erfasst werden nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Wohnheime, möblierte Zimmer und Mietverhältnisse unter einem Jahr sind ausgeschlossen. Für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften gilt die Tabelle nicht unmittelbar. Die ausgewiesene Grundmiete enthält keine Betriebskosten.
Wie wird das passende Tabellenfeld gefunden?
Wohnfläche, Jahr der Bezugsfertigkeit und Ausstattungskategorie bestimmen gemeinsam das Feld. Die Broschüre unterscheidet drei Größenklassen, vier Baualtersgruppen sowie B, A und A Plus. Rechnerisch ergeben sich 36 Positionen; 30 sind beziffert, sechs bleiben amtlich leer. Die sechs Leerfelder betreffen Kategorie B bei Gebäuden ab 1991.
Für B müssen mindestens drei von sieben Basiskriterien vollständig erfüllt sein, für A mindestens sechs. A Plus setzt A und zusätzlich sieben von dreizehn Plus-Merkmalen voraus. Dazu gehören etwa Gäste-WC, großer Balkon, Glasfaseranschluss, Energieeffizienzklasse B oder barrierearmer Zugang. Maßgeblich ist nur die vom Vermieter gestellte Ausstattung.
Wie wirken Lage und Wohnumfeld auf den Mittelwert?
Sie verschieben den Mittelwert proportional innerhalb der veröffentlichten Spanne. Sieben erhöhende und sieben mindernde Merkmale zählen jeweils plus oder minus einen Punkt. Der Rechner verrechnet beide Seiten zu einem Saldo und berücksichtigt höchstens fünf überwiegende Punkte.
Jeder Punkt erschließt ein Fünftel des Abstands vom Mittelwert zur passenden Spannengrenze. Bei einem positiven Saldo geht es Richtung Obergrenze, bei einem negativen Richtung Untergrenze. Fünf Punkte erreichen die jeweilige Grenze. Bei null bleibt der Mittelwert unverändert. Ein fiktives jüngeres Baujahr nach einer Modernisierung sieht die Quelle nicht vor.
Wie lässt sich das Ergebnis an einem Beispiel prüfen?
Das amtliche Beispiel verwendet 50,1 bis 80 Quadratmeter, Bezugsfertigkeit von 1962 bis 1990 und Kategorie B. Der Mittelwert beträgt 5,20 Euro, die Spanne 4,50 bis 5,90 Euro je Quadratmeter. Ein Saldo von plus sechs wird auf plus fünf begrenzt und führt zur Obergrenze von 5,90 Euro je Quadratmeter.
Das Rechenergebnis ist eine begründete Einordnung nach der veröffentlichten Systematik. Es entscheidet jedoch nicht allein über die Rechtmäßigkeit einer konkreten Miete. Auch bei einem Wert innerhalb der Spanne bleiben Anwendungsbereich, tatsächliche Merkmale und mietrechtliche Voraussetzungen gesondert zu prüfen.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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