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Mietspiegelrechner Saulgrub

Qualifizierter Mietspiegel Zugspitz Region 2025 · gültig 01.02.2025 bis 31.01.2027

1. Wohnung

Gilt in Saulgrub für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 m², fertiggestellt bis einschließlich 2024. Es werden nur ganzzahlige Wohnflächen entsprechend dem amtlichen Online-Rechner verarbeitet.

2. Modernisierung seit 2010

Nur bei Baujahr vor 1990 und nur bei wesentlicher Gebrauchswerterhöhung gegenüber dem ursprünglichen Zustand.

Teilmodernisierung seit 2010

Ab mindestens vier der folgenden zehn Maßnahmen werden einmalig +6 % angesetzt.

3. Ausstattung und Beschaffenheit

Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale.

Sanitärausstattung

Ab mindestens drei der sechs Merkmale werden einmalig +2 % angesetzt.

Weitere Wohnwertmerkmale

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Saulgrub.

Die statistische Zweidrittelspanne beträgt ±20 %. Abweichungen vom Mittelwert sind im Einzelfall zu begründen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Alle Angaben ohne Gewähr; amtliche Quellen: Mietspiegel Zugspitz Region 2025 und Dokumentation der Mietspiegelerstellung.


Mietspiegel Saulgrub 2025: Was zählt bei der Einordnung?

Im Mietspiegel Saulgrub 2025 kommt es zuerst auf die richtige regionale Tabelle an. Saulgrub bildet zusammen mit Ettal die Vergleichsraumgruppe 5. Auf deren Basismiete wendet der Rechner die ausgewiesenen Zu- und Abschläge an und rundet den Eurobetrag so, wie es die Broschürenrechnung vormacht.

Welchen Rechtscharakter hat die gemeinsame Ausgabe?

Sie ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Der 1. Februar 2025 markiert den Geltungsbeginn, der 31. Januar 2027 das Ende. Die Interessenvertretungen der Mietenden und Vermietenden erkannten das Werk am 15. Januar 2025 an. Auftraggeberin war die Zugspitz Region GmbH; ausgewertet wurden 1.225 Datensätze aus dem Landkreis.

Der Anwendungsbereich beginnt bei 30 und endet bei 150 Quadratmetern. Er umfasst frei finanzierte Wohnungen ebenso wie vermietete Häuser. Selbst genutztes Eigentum, preisgebundene Wohnungen, Heime, soziale Einrichtungen und gewerbliche Nutzungen sind ausgenommen. Kurzzeitige Ferienvermietung bis drei Monate gehört ebenfalls nicht zum Modell.

Wie setzt sich die Saulgruber Basismiete zusammen?

Elf Größenstufen und neun Baualtersklassen ergeben 99 Tabellenfelder. Für Wohnungen von 80 bis unter 90 Quadratmetern stehen beispielsweise 6,84 Euro bei Baujahr bis 1918, 6,68 Euro bei 1975 bis 1984 und 7,97 Euro bei 2018 bis 2024. Diese Werte liegen unter denen mehrerer anderer Vergleichsräume; ein Tausch der Gruppe würde das Ergebnis verfälschen.

Vom zutreffenden Tabellenwert aus werden Prozentpunkte saldiert. Eine Vollsanierung seit 2010 zählt bei älteren Objekten +12 Prozent. Eine Teilmodernisierung verlangt mindestens vier von zehn Maßnahmen und bringt einmalig +6 Prozent. Diese Optionen gelten nur für Baujahre vor 1990 und dürfen nicht miteinander kombiniert werden.

Wann wirken Bad, Küche und weitere Merkmale?

Das Bad wirkt erst, wenn mindestens drei von sechs genannten Kriterien erfüllt sind; dann entstehen +2 Prozent. Eine Einbauküche und ein Außenbereich wie Balkon oder Terrasse erhöhen den Wert jeweils um 6 Prozent. Eigener Garten bringt +5 Prozent. Dem stehen etwa −5 Prozent für einfache Bodenbeläge sowie mehrere Abschläge von je 2 Prozent gegenüber.

Bei 84 Quadratmetern und Baujahr 1978 beträgt die Basis 6,68 Euro. Positiv wirken Vollsanierung, Barrierearmut und Terrasse; fehlender Keller sowie einfacher Boden mindern den Betrag. Übrig bleiben +15 Prozent. Nach der vorgegebenen Cent-Rundung ergeben sich 7,68 Euro je Quadratmeter und 645,12 Euro pro Monat.

Welche Bedeutung hat die Spanne von plus oder minus 20 Prozent?

Sie zeigt den Bereich, in dem zwei Drittel der beobachteten Mieten vergleichbarer Wohnungen liegen. Rechnerisch reicht sie von 80 bis 120 Prozent des ermittelten Durchschnitts.

Die Spanne ersetzt keine Prüfung des einzelnen Mietverhältnisses. Werte innerhalb des Korridors sind nicht allein deshalb rechtmäßig; Werte außerhalb sind nicht automatisch unzulässig. Für Abweichungen sollten konkrete, im Modell noch nicht berücksichtigte Wohnwertmerkmale benannt werden.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel für die Zugspitz Region 2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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