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Mietspiegelrechner Wallgau

Qualifizierter Mietspiegel Zugspitz Region 2025 · gültig 01.02.2025 bis 31.01.2027

1. Wohnung

Gilt in Wallgau für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 m², fertiggestellt bis einschließlich 2024. Es werden nur ganzzahlige Wohnflächen entsprechend dem amtlichen Online-Rechner verarbeitet.

2. Modernisierung seit 2010

Nur bei Baujahr vor 1990 und nur bei wesentlicher Gebrauchswerterhöhung gegenüber dem ursprünglichen Zustand.

Teilmodernisierung seit 2010

Ab mindestens vier der folgenden zehn Maßnahmen werden einmalig +6 % angesetzt.

3. Ausstattung und Beschaffenheit

Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale.

Sanitärausstattung

Ab mindestens drei der sechs Merkmale werden einmalig +2 % angesetzt.

Weitere Wohnwertmerkmale

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Wallgau.

Die statistische Zweidrittelspanne beträgt ±20 %. Abweichungen vom Mittelwert sind im Einzelfall zu begründen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Alle Angaben ohne Gewähr; amtliche Quellen: Mietspiegel Zugspitz Region 2025 und Dokumentation der Mietspiegelerstellung.


Mietspiegel Wallgau 2025: Wie entsteht die Vergleichsmiete?

Der Mietspiegel Wallgau 2025 berechnet die ortsübliche Vergleichsmiete in drei Etappen: Basistabelle auswählen, Wohnwertmerkmale saldieren und den angepassten Quadratmeterpreis mit der Fläche multiplizieren. Wallgau verwendet dabei eine von fünf Tabellen der gemeinsamen Ausgabe für die Zugspitz Region.

Für welche Wohnungen gilt die Ausgabe?

Sie gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser in Wallgau mit 30 bis 150 Quadratmetern und einem Baujahr bis 2024. Nicht erfasst sind beispielsweise Sozialwohnungen, selbst genutztes Eigentum, Wohnheime, Sammelunterkünfte, gewerblich genutzter Wohnraum und höchstens drei Monate vermietete Ferienunterkünfte.

Rechtlich erfüllt die Veröffentlichung die Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d BGB. Beide Interessenvertretungen erkannten sie am 15. Januar 2025 an. Gültig ist sie seit dem 1. Februar 2025; ihr letzter Geltungstag ist der 31. Januar 2027. Die Zugspitz Region GmbH veröffentlicht die Ausgabe für alle 22 beteiligten Kommunen.

Wo liegt Wallgaus Ausgangswert?

Wallgau teilt seine Tabelle mit Grainau, Krün, Bad Kohlgrub, Farchant und Uffing a. Staffelsee. Sie umfasst neun Baualters- und elf Flächenklassen, also 99 Kombinationen. Für eine 84 Quadratmeter große Wohnung von 1978 gilt etwa eine Basis-Nettomiete von 8,57 Euro je Quadratmeter.

Kommt bei diesem Beispiel ein Merkmalssaldo von +15 Prozent hinzu, beträgt die auf Cent gerundete Korrektur 1,29 Euro. Der Mittelwert steigt auf 9,86 Euro je Quadratmeter. Mit 84 Quadratmetern ergibt das 828,24 Euro Nettomiete im Monat. Diese Reihenfolge entspricht der veröffentlichten Beispielrechnung.

Was fließt in den Merkmalssaldo ein?

Der höchste Modernisierungszuschlag beträgt +12 Prozent. Voraussetzung ist eine Vollsanierung seit 2010 bei einem Gebäude vor 1990. Eine Teilmodernisierung zählt mit +6 Prozent, sobald mindestens vier benannte Maßnahmen umgesetzt wurden. Eine Einbauküche sowie Balkon, Loggia oder Terrasse bringen jeweils +6 Prozent. Barrierearmut zählt +4 Prozent, ein eigener Garten +5 Prozent.

Abschläge entstehen etwa für einfache Böden mit −5 Prozent oder für einen fehlenden Keller- und Speicheranteil mit −2 Prozent. Mindestens drei von sechs Sanitärkriterien ergeben gemeinsam +2 Prozent. Gegensätzliche Boden- oder Heizungsmerkmale dürfen nicht zusammen ausgewählt werden; Modernisierungswerte entfallen bei jüngeren Gebäuden.

Ist jeder Wert in der Spanne automatisch ortsüblich?

Nein, die Zweidrittelspanne von ±20 Prozent ist kein pauschaler Freibrief. Sie zeigt die statistische Streuung um den individuell berechneten Mittelwert. Eine Einordnung am oberen oder unteren Rand braucht konkrete, noch nicht berücksichtigte Wohnwertgründe.

Auch ein Betrag außerhalb der Spanne ist nicht allein deshalb unzulässig. Für die rechtliche Bewertung zählen zusätzlich der konkrete Mietvertrag, eine nachvollziehbare Begründung und die allgemeinen Vorschriften über Miethöhe und Mieterhöhung.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel für die Zugspitz Region 2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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