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Winnender Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2025 · gültig 01.11.2025–31.10.2027

1. Wohnung

Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 25 bis 150 m², die bis einschließlich 2025 fertiggestellt wurden.

2. Modernisierung

Maßgeblich sind seit 2010 durchgeführte Maßnahmen; übliche Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten zählen nicht. Voll-, Teil- und fehlende Modernisierung schließen sich aus.

Vollsanierung bei Baujahr vor 1990; höchstens +12 %

Teilmodernisierung 1–4 Maßnahmen +2 %, 5–8 +4 %, ab 9 +6 %

Fehlende Modernisierung

3. Art und Ausstattung

Maßgeblich sind nur vom Vermietenden gestellte Merkmale.

Überwiegender Bodenbelag

Einbauküche

Sanitärausstattung

4. Wohnlage

Die Adresse setzt fünf georeferenzierte Lagemerkmale aus dem amtlichen Online-Rechner. Bei nicht veröffentlichten Anschriften bleiben alle Angaben manuell prüfbar.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Winnenden.

Die Zweidrittel-Spanne beträgt ±19 %. Weitere besondere Merkmale dürfen nur begründet innerhalb dieser Spanne berücksichtigt werden; der Rechner setzt dafür keine frei erfundenen Werte an. Für ganz oder teilweise möblierte, nicht abgeschlossene oder nur kurzfristig genutzte Wohnungen ist der Mietspiegel nicht unmittelbar anwendbar.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel 2025 der Stadt Winnenden.


Mietspiegel Winnenden 2025: Wie werden Modernisierung und Lage bewertet?

Der Mietspiegel Winnenden 2025 ergänzt eine Tabellenmiete aus Wohnfläche und Baujahr um Prozentwerte für Modernisierung, Ausstattung, Sanitär und Wohnlage. Er gilt vom 1. November 2025 bis 31. Oktober 2027. Die Werte bezeichnen monatliche Nettomieten ohne Betriebskosten sowie ohne Möblierungs- und Untermietzuschläge.

Ist der Winnender Mietspiegel qualifiziert?

Ja, die Ausgabe ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Sie schreibt den 2023 auf wissenschaftlicher Grundlage erstellten Mietspiegel per Verbraucherpreisindex fort. Die Vertretungen von Mietenden und Vermietenden erkannten die Fassung im Oktober 2025 als qualifiziert an.

Erfasst sind nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser im Stadtgebiet mit 25 bis 150 Quadratmetern. Die jüngste Baualtersklasse reicht bis 2025. Selbst genutztes Eigentum, preisgebundene Wohnungen, Wohnheime und mehrere besondere Wohnformen gehören nicht oder nicht unmittelbar zum Anwendungsbereich.

Wie werden Basis und Modernisierung bestimmt?

132 Basis-Nettomieten ergeben sich aus zwölf Flächen- und elf Baualtersklassen. Anschließend werden alle veröffentlichten Prozentwerte saldiert. Eine Vollsanierung von Gebäude oder Wohnung seit 2010 bringt jeweils +6 Prozent, wenn das Baujahr vor 1990 liegt. Beide Zuschläge können zusammen +12 Prozent erreichen.

Bei einer Teilmodernisierung zählen 15 Einzelmaßnahmen. Ein bis vier Maßnahmen ergeben +2 Prozent, fünf bis acht +4 Prozent und ab neun +6 Prozent. Fehlende Modernisierung wirkt bei Baujahren 1960 bis 1979 mit −5 Prozent, vor 1960 mit −6 Prozent. Vollsanierung, Teilmodernisierung und fehlende Modernisierung sind Alternativen und dürfen nicht gleichzeitig angesetzt werden.

Welche Ausstattung und Lage fließen ein?

Feste Werte erfassen unter anderem Maisonette, Fahrradraum, Fußbodenheizung, Aufzug, Balkon, Heizungsart, Bodenbelag und Einbauküche. Vier Sanitärmerkmale bringen einzeln +1 oder +2 Prozent. Berücksichtigt werden nur Ausstattungen, die die Vermieterseite bereitstellt.

Die genaue Adresse kann fünf Lageindikatoren setzen: hohe Bebauungsdichte sowie kurze Entfernungen zu Zentrum, Spielplatz, Supermarkt und ÖPNV. Jedes Merkmal zählt +1 Prozent. Die Broschüre empfiehlt für diese Einstufung den Online-Rechner oder das Straßenverzeichnis. Fehlt eine veröffentlichte Anschrift, darf ihre Lage nicht aus einer benachbarten Hausnummer geschätzt werden.

Wie ist die 19-Prozent-Spanne zu lesen?

Die Zweidrittelspanne reicht von −19 bis +19 Prozent um den berechneten Mittelwert. Im amtlichen Beispiel liefern 84 Quadratmeter und Baujahr 1964 zunächst 8,74 Euro je Quadratmeter. Nach insgesamt +9 Prozent wird der Korrekturbetrag auf 0,79 Euro gerundet. Das ergibt 9,53 Euro je Quadratmeter und 800,52 Euro monatlich.

Für nicht abgebildete Besonderheiten oder starke Qualitätsabweichungen erlaubt die Broschüre eine begründete Einordnung innerhalb der Spanne, je Richtung höchstens 9,5 Prozent. Bestimmte untersuchte, aber statistisch nicht signifikante Merkmale dürfen dafür gerade nicht herangezogen werden. Auch hier bedeutet eine Position innerhalb der Spanne nicht automatisch, dass die verlangte Miete rechtlich zulässig ist.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel 2025 für die Stadt Winnenden.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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