Leipziger Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2025–2027 · gültig vom 01.07.2025 bis 30.06.2027
1. Wohnung und Geltungsbereich
2. Wohnlage
Die Wohnlage kann manuell gewählt oder über das amtliche Anschriftenverzeichnis gesetzt werden.
3. Erneuerung und Art der Wohnung
Erneuerung
Bewertet werden Badausstattung, Bodenbeläge, Innentüren, Wohnungseingangstür und Heizkörper. „Überwiegend“ bedeutet mindestens drei Merkmale.
Art der Wohnung nur im Mehrfamilienhaus
4. Heizung, Warmwasser und Leitungen
5. Küche
6. Badezimmer
7. Fußboden
Maßgeblich ist der überwiegende, vom Vermieter gestellte Belag in den Wohnräumen ohne Flur, Küche und Bad.
8. Fenster
9. Weitere Ausstattungsmerkmale
Größte Freifläche
Sonstige Ausstattung
10. Prüfhinweise zur Spanneneinordnung
- Energiebedarfsklasse B oder besser
- Maisonette-, Galerie-, Loft- oder Penthauswohnung
- Garten zur alleinigen Nutzung im Mehrfamilienhaus
- vollständige Barrierefreiheit einschließlich Zugang
- Dachschrägen im Mehrfamilienhaus
- Küchenraum ohne Fenster
- einfach verglaste Fenster
- gemischter Bodenbelag in den Wohnräumen
- eher ungepflegter, erneuerungsbedürftiger Gebäudezustand
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Leipzig.
Die Zwischenergebnisse jeder Merkmalsgruppe werden kaufmännisch auf drei Nachkommastellen gerundet. Der ausgegebene Bereich ist die veröffentlichte, baualtersabhängige Spanne; die konkrete Einordnung bleibt eine Einzelfallprüfung.
Alle Angaben ohne Gewähr; amtliche Quellen: Leipziger Mietspiegel 2025–2027, Methodenbericht und Adresszuordnung der Wohnlagen.
Mietspiegel Leipzig 2025–2027: Grundbetrag und Faktoren verstehen
Der Mietspiegel Leipzig 2025–2027 berechnet den Mittelwert mit einem flächenabhängigen Grundbetrag und neun Faktorgruppen. Für die Spanne gelten anschließend feste Eurobeträge nach Baualter. Der Rechner oben führt beide Schritte getrennt und nachvollziehbar aus.
Für welche Wohnungen gilt der Leipziger Mietspiegel?
Die Stadt führt die Ausgabe als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB. Sie gilt vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2027 für nicht preisgebundene Mietwohnungen im Leipziger Stadtgebiet. Der qualifizierte Rechenteil deckt Wohnflächen von 20 bis 200 Quadratmetern ab.
Ausgeschlossen sind unter anderem preisgebundener Wohnraum, Heime, gewerblich oder teilgewerblich genutzte Räume, vorübergehende Vermietungen und Wohnungen ohne Toilette, Bad, Küche, Heizung oder vermieterseitige Warmwasserversorgung. Für Flächen außerhalb des Bereichs sieht die Broschüre nur eine Einordnung nach dem einfachen Mietspiegelteil vor; der Rechner extrapoliert dort keinen Grundbetrag.
Wie entsteht der Leipziger Mittelwert?
Für Mehrfamilienhäuser gibt es 181 Grundbeträge für ganzzahlige Wohnflächen von 20 bis 200 Quadratmetern. Die Fläche wird kaufmännisch gerundet. Ein- und Zweifamilienhäuser verwenden unabhängig von der Größe 7,05 Euro je Quadratmeter als Grundbetrag.
Danach wirken Baualter, Erneuerung und Art, Heizung, Küche, Bad, Fußboden, Fenster, weitere Ausstattung und Wohnlage. Innerhalb jeder Gruppe werden die zutreffenden Faktoren multipliziert und das Gruppenergebnis auf drei Nachkommastellen gerundet. Aus allen Gruppen entsteht der Gesamtfaktor; erst danach wird das Produkt mit dem Grundbetrag auf Cent gerundet.
Wie wird die Wohnlage bestimmt?
Die Broschüre unterscheidet neun Lagearten: vier Stufen innerhalb der Innenstadt, vier außerhalb sowie die Kerngebietslage. Eine vollständige Adresse aus der amtlichen Zuordnung setzt den passenden Faktor automatisch. Bei fehlender eindeutiger Adresse bleibt die manuelle Auswahl möglich; aus einem ähnlichen Straßennamen wird keine Lage abgeleitet.
Ein neutraler Fall mit 70 Quadratmetern, Baujahr 1975 und mittlerer Lage außerhalb der Innenstadt ergibt aus 5,98 Euro und Faktor 0,869 einen Mittelwert von 5,20 Euro je Quadratmeter. Das entspricht 364,00 Euro monatlich.
Was unterscheidet Mittelwert und Spannbereich?
Die Spannengrenzen sind keine einheitlichen Prozentsätze. Je nach Baujahr werden zwischen 0,56 und 1,30 Euro nach unten abgezogen und zwischen 0,52 und 1,52 Euro nach oben addiert. Im neutralen 70-Quadratmeter-Fall reicht die Spanne von 4,60 bis 5,72 Euro je Quadratmeter.
Weitere Merkmale dürfen eine Einordnung innerhalb der Spanne begründen, wenn sie noch nicht im Mittelwert stecken. Für die volle Ausschöpfung einer Seite sollen mindestens drei entsprechende Merkmale vorliegen. Auch dann ist die Spanne kein automatischer Nachweis der rechtlichen Zulässigkeit einer konkreten Miethöhe.
Quelle: Leipziger Mietspiegel 2025–2027.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
Soforthilfe beim Anwalt
Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.
Wir sind echte Experten im Mietrecht.
Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.
Unsere digitale Kanzlei
Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.
kostenlose Ersteinschätzung
Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Zweitbeschluss zum Wirtschaftsplan: Was WEG-Eigentümer wissen müssen
Mahnverfahren: So setzen Sie Ihre Forderungen durch
Starkes Rauchen in der Mietwohnung: Wann Mieter für Schäden zahlen müssen
Gerichtsbeschluss in der WEG: Wann ist eine Änderung möglich?
Sanierungsbeschluss und Alternativangebote: Wann reichen sie erst in der Versammlung?
Auch Besitzer können nachbarrechtliche Ansprüche geltend machen
Wann haftet der Verkäufer bei verzögerter Lastenfreiheit?
Endrenovierungsklausel unwirksam: Was Mieter beim Auszug wirklich schulden
