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Rosenheimer Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2025 · gültig seit 1. August 2025

1. Wohnung

Für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser im Stadtgebiet Rosenheim von 25 bis 150 m² mit Bad und WC. Bei später errichteten Wohnungen in bestehenden Gebäuden gilt das Ausbaujahr; Modernisierungen verändern das Baujahr nicht.

2. Wohnlage

Die Wohnlage kann manuell gewählt oder über das amtliche Adressverzeichnis gesetzt werden.

3. Art und Umfeld

4. Ausstattung

Es zählen nur vom Vermieter gestellte Merkmale.

5. Modernisierung

6. Sanitärausstattung

Bei mehreren Badezimmern ist das am besten ausgestattete Badezimmer heranzuziehen. Die Punktsumme bestimmt den amtlichen Zu- oder Abschlag.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Rosenheim.

Die flächenabhängige Zweidrittelspanne wird um den ermittelten Mittelwert gelegt. Eine Abweichung innerhalb der Spanne setzt nicht abgebildete oder wesentlich vom ortsüblichen Standard abweichende Merkmale voraus; der Rechner erfindet hierfür keine Werte.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Rosenheim 2025 und amtliche Dokumentation 2025.


Mietspiegel Rosenheim 2025: Wie entsteht der individuelle Mietwert?

Der Mietspiegel Rosenheim 2025 startet mit einem flächengenauen Grundbetrag und ergänzt feste Eurobeträge für Baujahr, Wohnlage, Wohnungsart und Ausstattung. Auch die Sanitärausstattung besitzt ein eigenes Punktesystem. Der Rechner führt diese Bausteine zusammen, ohne Prozentwerte mit Eurokorrekturen zu vermischen.

Ist der Rosenheimer Mietspiegel qualifiziert und aktuell?

Ja, die seit 1. August 2025 geltende Stichprobenfortschreibung ist als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt. Der Stadtrat fasste seinen Anerkennungsbeschluss am 10. Juli 2025; auch die Interessenvertretungen beider Marktseiten stimmten zu. Fortschreibungsstichtag war der 1. Januar 2025.

Erfasst werden nicht preisgebundene Wohnungen und vermietete Häuser im Stadtgebiet von 25 bis 150 Quadratmetern. Wohnungen ohne Bad oder ohne WC sind ausgeschlossen. Das gilt ebenso für preisgebundenen Wohnraum und bestimmte Wohnheim- oder Kurzzeitverhältnisse. Maßgeblich ist die erstmalige Bezugsfertigkeit; eine bloße Modernisierung verschiebt das Baujahr nicht.

Welche Rechenschritte führen zum Mittelwert?

Für jeden vollen Quadratmeter zwischen 25 und 150 veröffentlicht die Stadt einen Grundwert, insgesamt 126 Basismieten. Die tatsächliche Fläche wird für die Auswahl kaufmännisch gerundet. Beispiele sind 11,54 Euro bei 25 Quadratmetern, 9,15 Euro bei 75 Quadratmetern und 8,03 Euro bei 150 Quadratmetern.

Anschließend werden absolute Eurobeträge addiert. Die jüngste Baujahresklasse 2016 bis 2022 bringt +2,06 Euro je Quadratmeter. Einliegerwohnung, Dachschrägen oder Souterrainlage führen zu Abschlägen. Die Wohnlage reicht von +0,43 Euro in Klasse A bis −0,48 Euro in Klasse C; fehlt eine veröffentlichte Zuordnung, bleibt sie neutral.

Warum wird das Badezimmer separat bewertet?

Das Bad wird separat bewertet, weil sieben Merkmale zunächst eine Summe von −5 bis +8 Punkten bilden. Kein Fenster zählt −3 Punkte, fehlende Heizung −2. Bodengleiche Dusche, zwei Waschbecken und Handtuchheizkörper bringen je +1, eine Lüftungsanlage +2 und Fußbodenheizung +3. Die Punktestufe wird danach in einen Betrag zwischen −0,76 und +1,22 Euro übersetzt.

Die amtliche Beispielwohnung mit 75 Quadratmetern und Baujahr 1986 kommt durch Küche, Küchenbaujahr, gefangenen Raum und Sanitärwert auf 9,90 Euro je Quadratmeter. Das entspricht 742,50 Euro monatlich. Der Rechner berücksichtigt nur vermieterseitig gestellte Merkmale.

Was sagen die flächenabhängigen Spannen aus?

Zwölf Wohnflächenklassen besitzen jeweils eigene untere und obere Eurogrenzen. Beim amtlichen 75-Quadratmeter-Beispiel reicht die Zweidrittelspanne von 8,70 bis 11,13 Euro je Quadratmeter, also von 652,50 bis 834,75 Euro im Monat.

Die Grenzen beschreiben eine statistische Streuung und keine automatische Zulässigkeitszone. Eine Abweichung vom Mittelwert soll auf Eigenschaften beruhen, die der Mietspiegel noch nicht abbildet oder die ungewöhnlich stark ausgeprägt sind. Weitere Anforderungen an eine Mieterhöhung bleiben davon unberührt.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel für Rosenheim 2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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